Eigenheimrente, Kapital und Zinsen

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Eigenheimrente, Kapital und Zinsen

"Altersvorsorge macht Schule" informiert über das Wohnförderkonto


Mit der Eigenheimrente, umgangssprachlich auch "Wohn-Riester" genannt, wird der Traum von den eigenen vier Wänden staatlich gefördert. Damit die Eigenheimrente den anderen Riester-Produkten steuerlich gleichgestellt ist, wurde das sogenannte Wohnförderkonto eingeführt.


Anders als bei Riester-Banksparplänen, -Fondssparplänen und - Renten-versicherungen, profitieren Sparer von der Eigenheimrente nicht erst bei Rentenbeginn. Mit der Eigenheimrente kann eine selbst genutzte Immobilie finanziert werden. Das angesparte Geld wird  für den Kauf oder Bau einer Immobilie verwendet oder kann dabei helfen, einen Immobilienkredit mit den laufenden Sparbeiträgen oder in einer Summe zum Rentenbeginn zu tilgen.


Mit den staatlichen Zulagen können besonders Familien das Kapital für die eigenen Wände schneller ansparen. Wenn Förderberechtigte im Jahr vier Prozent ihres Vorjahreseinkommens in den Vertrag einzahlen, erhalten sie 154 Euro Grundzulage sowie 185 Euro pro Kind; bei Kindern, die ab 2008 geboren werden, sogar 300 Euro jährlich.


Da die Eigenheimrente, wie die anderen Riester-Produkte auch, der nachgelagerten Besteuerung unterliegt, legt der Anbieter ein sogenanntes Wohnförderkonto an, das das steuerlich geförderte Kapital, das die Immobilie finanziert hat, langfristig erfasst. Dieses Konto enthält die aus dem Riester-Vertrag entnommenen Beträge, die geförderten Tilgungsbeträge sowie die Zulagen und wird bis zum Rentenbeginn mit zwei Prozent jährlich verzinst. Ab Rentenbeginn müssen Sparer den auf dem Wohnförderkonto befindlichen Betrag versteuern. Da sie als Immobilienbesitzer keine Miete zahlen müssen, ist die nachgelagerte Besteuerung im Ruhestand jedoch meist leichter zu tragen.


 

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