Mehr vom Brutto

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Mehr vom Brutto

Staat verzichtet bei Entgeltumwandlung auf Steuern und Abgaben


Noch immer wissen viele Arbeitnehmer nicht, dass sie einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersvorsorge haben, bei der Teile vom Brutto-Lohn ohne Abzüge direkt aufs Vorsorge-Konto fließen.


Bei der Entgeltumwandlung zieht der Arbeitgeber die Beiträge für die Altersvorsorge vom Bruttolohn ab. Dadurch werden das Bruttoeinkommen und gleichzeitig die zu zahlenden Steuern und Lohnnebenkosten gemindert. Auf den Nettolohn hat dieses Verfahren jedoch wenig Einfluss, wie ein Beispiel zeigt: Das Nettogehalt von Ute B. beträgt 1.650 Euro. Wenn sie nun monatlich bereits vom Bruttolohn 100 Euro in eine betriebliche Altersvorsorge investiert, bekommt sie stattdessen ca. 1.600 Euro netto ausbezahlt - lediglich etwa 50 Euro weniger als zuvor.


Bei einem Jobwechsel ist die durch Entgeltumwandlung finanzierte Betriebsrente von Beginn an unverfallbar und auch für den Fall der Insolvenz des Arbeitgebers gesichert.  Bietet der neue Arbeitgeber eine Betriebsrente an, können Beschäftigte das angesparte Kapital grundsätzlich mitnehmen. Wer arbeitslos wird, kann den Vertrag ruhen lassen oder -  meist reduzierte - Beiträge weiter zahlen. Die Betriebsrente kann - je nach Zusage des Arbeitgebers - nicht nur für den Fall des Alters, sondern auch der Invalidität und an Hinterbliebene ausgezahlt werden.


 

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