Einzahlungen an das Einkommen von 2009 anpassen
Riester-Sparer sollten regelmäßig ihre Beiträge überprüfen; am besten gleich im ersten Quartal eines jeden Jahres. Da die Höhe der Beiträge abhängig vom Bruttoeinkommen des Vorjahres ist, müssen sie oft angepasst werden.
Wer beim Riestern die vollen staatlichen Zulagen bekommen möchte, muss vier Prozent des Vorjahreseinkommens in den Vertrag einzahlen. Ob Kurzarbeit, Elternteilzeit oder Lohnerhöhung - sobald das Bruttogehalt steigt oder sinkt, ändern sich im darauffolgenden Jahr auch die Riester-Beiträge. Übersteigt das Gehalt 52.500 Euro, müssen die Beiträge nicht angepasst werden, weil dann ohnehin der Beitragshöchstsatz von 2.100 Euro zu zahlen ist - immer abzüglich der Zulagen.
Auch bei persönlichen Änderungen wie der Geburt eines Kindes kann eine Beitragsanpassung notwendig werden. Für jedes Kind werden 185 Euro und für Kinder, die ab 2008 geboren sind, sogar 300 Euro Kinderzulage gezahlt. Diese Zulagen werden auf den Eigenbeitrag angerechnet, so dass dieser automatisch sinkt.