Rentenansprüche durch Kontenklärung prüfen
Gesetzlich Rentenversicherte erhalten ab einem Alter von 27 Jahren jedes Jahr die Renteninformation, die ihnen mitteilt, dass ein Rentenanspruch besteht und wie viel Rente sie erwarten können. Ob die vorausgesagten Rentenansprüche korrekt sind oder eventuell höher liegen, sollten Versicherte durch eine Kontenklärung prüfen.
Die Deutsche Rentenversicherung führt für jeden Versicherten ein Konto, in dem jene Daten gespeichert werden, die für die Gewährung und Berechnung der gesetzlichen Rente nötig sind. In der Regel werden diese Informationen automatisch von Arbeitgebern und Behörden übermittelt. Passieren dabei jedoch Fehler oder vergisst der Versicherte, die Anerkennung von Ausbildungs- und Erziehungszeiten zu beantragen, entstehen Lücken im Rentenkonto und die Rente fällt später zu niedrig aus.
Versicherte können bei der Deutschen Rentenversicherung einen Antrag auf Kontenklärung stellen und ihren Versicherungsverlauf überprüfen und ergänzen. Anträge stehen auf
www.deutsche-rentenversicherung.de zum Download bereit. Diese werden dann zusammen mit Nachweisen zu den nicht gespeicherten Zeiten an die Rentenversicherung zurück geschickt. Dabei helfen auch die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung. Nachdem sie die Daten geprüft hat, ergänzt die Behörde das Rentenkonto. Wer bis zum 43. Lebensjahr noch keine Kontenklärung gemacht hat, wird spätestens dann von der Rentenversicherung automatisch dazu aufgefordert.
Tel. 0800 - 1000 4800
Das kostenlose Servicetelefon der Rentenversicherungsträger