Beiträge bei der Steuererklärung angeben
Riester-Sparer sollten bei der Steuererklärung stets ihre Beiträge für die zusätzliche Altersvorsorge angeben. Das Finanzamt prüft dann, ob der Sonderausgabenabzug gewährt wird und Steuern gespart werden können.
Mit dem Sonderausgabenabzug werden Aufwendungen für die private Altersvorsorge steuerlich gefördert. Wer in einen Riester-Vertrag einzahlt, kann Beiträge bis zu 2.100 Euro veranlagen. Für die Einkommenssteuererklärung muss die Anlage Vorsorgeaufwand ausgefüllt und eine Bescheinigung des Anbieters über die gezahlten Beiträge hinzugefügt werden.
Eine Rückzahlung gibt es, wenn die Steuerersparnis über dem Zulagenanspruch liegt. Sie wird direkt auf das Girokonto des Riester-Sparers überwiesen. Je höher die Einzahlungen in den Riester-Vertrag, die gezahlte Einkommenssteuer und der persönliche Steuersatz sind, desto höher ist die Steuerersparnis. Singles und Riester-Sparer mit einem Jahreseinkommen ab 22.000 Euro profitieren am meisten vom Sonderausgabenabzug.
Ein Beispiel: Ein Alleinstehender mit einem Bruttojahreseinkommen von 40.000 Euro hat 2009 insgesamt 1.600 Euro in seinen Riester-Vertrag eingezahlt, also den erforderlichen Mindesteigenbeitrag von vier Prozent. Der Einkommensteuervorteil aus dem zusätzlichen Sonderausgabenabzug dieser Altersvorsorgebeiträge beträgt 308 Euro. Außerdem ist die Grundzulage in Höhe von 154 Euro bereits auf dem Riester-Vertrag gutgeschrieben worden, wenn der Zulagenantrag gestellt wurde. Die Gesamtförderung beläuft sich somit auf 462 Euro.
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