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Altersvorsorge macht Schule


Riestern in der Altersteilzeit

Besonderheiten bei Beitragsberechnung beachten


Wer in die Altersteilzeit wechselt, kann auch weiterhin mit einer Riester-Rente für den baldigen Ruhestand vorsorgen. Welche Änderungen sich dabei für die Höhe des Eigenbeitrags ergeben.


Um die vollen staatlichen Zulagen von 154 Euro zu erhalten, müssen vier Prozent des Vorjahreseinkommens in den Riester-Vertrag eingezahlt werden. Im ersten Jahr der Altersteilzeit bemessen sich die Beiträge also noch am unverminderten Gehalt des Vorjahres. Ab dem zweiten Jahr zahlen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen die Beiträge aus dem geminderten Altersteilzeitentgelt. Hier wird nur der steuer- und sozialversicherungspflichtige Bruttolohn berücksichtigt. Aufstockungsbeträge, die steuer- und versicherungsfrei sind, fließen nicht in die Berechnung der Beiträge.


Die Initiative "Altersvorsorge macht Schule" weist zudem darauf hin, dass in den Mindesteigenbeiträgen bereits die staatlichen Zulagen eingerechnet werden und so vom Sparer selbst ein geringerer Betrag als vier Prozent des Bruttogehalts aufgebracht werden muss.