Worüber Anbieter wann informieren müssen
Wer in eine zusätzliche Altersvorsorge investiert, sollte die Kosten und Risiken eines Produktes genau kennen. Bei einer Riester-Rente müssen Sparer keine bösen Überraschungen fürchten, denn der Gesetzgeber hat genau festgelegt, worüber Anbieter von Riester-Produkten Anleger informieren müssen. Diese speziellen Informationspflichten vor und nach Vertragsabschluss sind ein klarer Vorteil gegenüber anderen Altersvorsorge- bzw. Anlageprodukten.
Bevor ein Vertrag geschlossen oder eine Versicherung beantragt wird, müssen Anbieter von Riester-Renten über die Kosten aufklären, die für Abschluss und Verwaltung eines Vertrages in der Anspar- und Auszahlungsphase sowie für dessen Umstellung oder einen Wechsel in ein anderes gefördertes Altersvorsorgeprodukt oder zu einem anderen Anbieter entstehen. Zur besseren Transparenz sind die Kosten nicht als Prozentsatz, sondern in Euro anzugeben. Durch eine von allen Anbietern in gleicher Weise zu erstellende Modellrechnung erfährt der Anleger, wie sich bei gleichbleibenden Einzahlungen über einen Zeitraum von zehn Jahren das Guthaben entwickeln würde. Zudem ist der Verbraucher vorab über Anlagemöglichkeiten, Struktur der Geldanlage und das Risikopotential zu informieren.
Und auch nach Vertragsabschluss haben die Anbieter gesetzliche Informationspflichten. Jedes Jahr müssen sie die Sparer schriftlich über die Verwendung der eingezahlten Beiträge, das gebildete Kapital, die erwirtschafteten Erträge, die einbehaltenen Kosten, die gezahlten Zulagen sowie die ethische, soziale und ökologische Bedeutung der Kapitalanlage informieren. Damit sollten die Sparer auch kontrollieren, ob sie auch die volle Zulage erhalten haben. Falls dies nicht der Fall ist, kann für das laufende Jahr die Beitragshöhe auf den Mindesteigenbeitrag - das sind vier Prozent des Vorjahreseinkommens, mindestens aber 60 Euro - angepasst werden, damit nicht weiterhin Zulage verschenkt wird.
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