Altersvorsorge in der Kurzarbeit

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Altersvorsorge in der Kurzarbeit

Mit Kurzarbeitergeld und flexiblen Vorsorgeformen weitersparen


Kurzarbeit trifft derzeit viele Beschäftigte und hat auch Auswirkungen auf die Altersvorsorge. Was  passiert mit gesetzlicher Rente, Riester und Co. und was können Arbeitnehmer in dieser Phase tun?


Die gesetzlichen Rentenansprüche wachsen auch in der Kurzarbeit, allerdings weniger stark, da die gezahlten Beiträge sinken. Immerhin: Auch die gekürzten Stunden zählen bei der Rentenberechnung mit. Auf 80 Prozent des wegfallenden Lohns zahlen Arbeitgeber und Bundesagentur für Arbeit weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung. Auch gut zu wissen: Private und betriebliche Vorsorge lassen sich in Zeiten mit weniger Einkommen anpassen. Bei der Riester-Rente etwa lassen sich die Beträge verringern oder ganz aussetzen. Die Zulagen werden dann anteilig gekürzt oder entfallen. Die Kurzarbeit kann sich auch auf den Mindesteigenbetrag des nächsten Jahres auswirken, da zur Berechnung der Zulagen das Vorjahreseinkommen herangezogen wird. Arbeitnehmer in Kurzarbeit können also 2010 mit niedrigeren Beiträgen rechnen.


Bei der betrieblichen Altersvorsorge gibt es keine gesetzliche Regelung. Chef und Arbeitnehmer machen das unter sich aus. Sie können die Zahlungen reduzieren oder ganz aussetzen. Aber Vorsicht: Dies kann später eine neue Gesundheitsprüfung mit sich bringen. Die Beiträge können auch von einer Seite komplett gezahlt werden. Manche Finanzdienstleister bieten auch an, dass die Beiträge nach Ende der Kurzarbeit nachgezahlt werden.


 

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