Versteuerung der eigenen Rente ist abhängig vom Renteneintritt
Muss auch ich meine Rente versteuern? Diese Frage stellen sich viele Ruheständler.
Dass Renten versteuert werden müssen, ist nicht neu. Allerdings haben sich die Bedingungen geändert: Seit 2005 steigt der Besteuerungsanteil der Rente für jeden neuen Rentenjahrgang um je zwei Prozentpunkte an. Wer bereits seit 2005 oder früher Rente bezieht, muss grundsätzlich 50 Prozent seiner Rente versteuern. Für Neu-Rentner des Jahres 2009 sind es dagegen schon 58 Prozent. Ob dann aber tatsächlich auch Steuern zu zahlen sind, hängt unter anderem davon ab, ob neben der gesetzlichen Rente noch weitere Einkünfte erzielt worden sind - zum Beispiel eine Betriebsrente, Mieteinkünfte oder Zinsen.
Ebenfalls wichtig zu wissen: Der steuerfreie Teil - für die Neu-Rentner von 2009 also 42 Prozent - wird als Rentenfreibetrag festgesetzt. Er bleibt lebenslang gleich, unabhängig von etwaigen Rentenerhöhungen. Diese werden in voller Höhe besteuert.
Aber auch Rentner können ihre Steuerlast mindern. Absetzen lassen sich beispielsweise eine Werbungspauschale oder Vorsorgeaufwendungen. Gleiches gilt für außergewöhnliche Belastungen, zu denen etwa Aufwendungen für die Beschäftigung von Haushaltshilfen zählen. Auch Kosten für Handwerkerleistungen können die eigenen Steuern ermäßigen.
Wer neben der Rente noch Zinsen für Erspartes erhält, kann von einer Steuererklärung sogar profitieren. Denn bei Zinseinkünften behält die Bank automatisch 25 Prozent Abgeltungsteuer ein, wenn ihr kein Freistellungsauftrag vorliegt oder die Zinsen ihn überschreiten. Liegen die gesamten Einkünfte aber unter dem Grundfreibetrag in Höhe von 7.834 Euro (2009), fällt gar keine Einkommensteuer an. Dann können die bereits gezahlten Steuern über die Steuererklärung wieder zurückgeholt werden.
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