Trotz Pleitegeier eine sichere Rente

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Trotz Pleitegeier eine sichere Rente

Pfändungsschutz bei der Altersvorsorge von Selbstständigen


Selbstständige beschäftigen sich laut einer Allensbach-Umfrage doppelt so häufig wie Angestellte mit ihrer Altersvorsorge. Gleichzeitig beurteilen 40 Prozent ihre Vorsorge als "nicht ausreichend", wollen aber trotzdem nicht mehr als bisher in die private Vorsorge investieren. Dabei ist die Investition in die eigene Rente sogar sicher vor Insolvenz, vorausgesetzt man wählt das richtige Produkt.


Damit die Rente bei Insolvenz nicht verloren ist, gibt es für Lebensversicherungen, private Rentenversicherungen, aber auch bei Fonds- und Banksparplänen einen besonderen Pfändungsschutz. Der greift allerdings nur unter bestimmten Bedingungen, die mit dem Produktanbieter vor der Insolvenz vereinbart werden sollten.


Das Vermögen darf  nicht vor dem 60. Lebensjahr angetastet werden und muss ausschließlich der Altersvorsorge dienen. Außerdem müssen die Auszahlungen als lebenslange Rente fließen. Einmalzahlungen sind nur im Todesfall möglich. Die Höhe des pfändungsgeschützten Vorsorgekapitals hängt vom Lebensalter ab. So sind etwa bei einem 30-jährigen grundsätzlich 28.000 Euro unpfändbar, bei einem 60-jährigen 193.000 Euro . Die Obergrenze beträgt 238.000 Euro.


 

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