Alles auf einen Blick

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Produktinformationsblatt muss Verbrauchern vor Vertragsabschluss vorliegen


Gerade bei der Altersvorsorge ist eine sorgfältige Beratung durch Fachleute sehr wichtig. Denn das Sparen ist eine langfristige Angelegenheit, bei der am Ende das Ergebnis stimmen muss - und ein späterer Wechsel kostet immer Geld, das dann für die Altersvorsorge nicht mehr zur Verfügung steht. Egal, ob die Beratung bei einer Bank, einem Versicherungsvermittler oder anderen Finanzdienstleistern stattfindet: Vor Vertragsabschluss müssen dem Kunden die wichtigsten Vertragsbedingungen vorliegen und klar sein.


Seit 2008 sind die Anbieter von Versicherungen verpflichtet, in einem Produktinformationsblatt über die wichtigsten Punkte des Vertrages im Voraus zu informieren. Das Blatt sollte kurz, informativ und übersichtlich sein und muss folgende Punkte beinhalten: Details zur Art der Versicherung, Angaben zum Beitrag und zur Zahlungsweise, Leistungsausschlüsse, Pflichten des Kunden, Beginn und Ende des Vertrages sowie Kündigungsmöglichkeiten. Erst wer alles gelesen und verstanden hat, sollte  den Vertrag abschließen.


Worauf im Beratungsgespräch außerdem noch zu achten ist und was vom Vermittler verlangt werden darf, erklärt das "Checkheft Altersvorsorge". Der kostenlose Verbraucherleitfaden erklärt kurz und praktisch auf 16 Seiten den Weg zum passgenauen Vertragsabschluss. Mehr Informationen zum Bestellen oder Herunterladen hier im Internet.


 

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