Beratungsprotokolle schützen Verbraucher
Wer in Fragen der richtigen Altersvorsorge professionelle Beratung in Anspruch nimmt, sollte vor Vertragsabschluss ein schriftliches Protokoll des Gespräches verlangen.
Das Beratungsprotokoll muss die Inhalte des Gespräches klar und verständlich dokumentieren, so dass der Kunde oder eine dritte Person die Beratung jederzeit nachvollziehen können. Das muss nicht wörtlich geschehen; die wesentlichen Inhalte reichen aus. Das Protokoll sollte den Anlass für die Beratung, die Wünsche und Bedürfnisse des Kunden, die Empfehlung des Beraters und die Begründung dafür enthalten.
Das Beratungsprotoll kann im Falle eines späteren Schadens helfen, eine fehlerhafte Beratung zu beweisen. Zum Beispiel, wenn der Kunde als konservativer Sparer eingestuft wird, aber dessen ungeachtet eine risikoreiche Anlageform empfohlen wird.
Bei Versicherungen sind Vermittler sogar gesetzlich verpflichtet, Protokolle zu erstellen. Aber auch bei allen anderen Produkten sollten Sie darauf bestehen, sogar bei telefonischen Beratungen.
Tel. 0800 - 1000 4800
Das kostenlose Servicetelefon der Rentenversicherungsträger