Fürs Riestern zählt vor allem das Arbeitsverhältnis, nicht die Staatsangehörigkeit
Um von der staatlichen Förderung zu profitieren, braucht niemand die deutsche Staatsbürgerschaft. Alle, die in Deutschland arbeiten und Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen, können mit dem Riester-Sparen fürs Alter vorsorgen.
Mit der Riester-Rente unterstützt der deutsche Staat die private Altersvorsorge durch Zulagen und Steuervorteile. Wer in einen Riester-Vertrag einzahlt, bekommt jährlich 154 Euro Grundzulage und für jedes Kind 185 Euro Kinderzulage; für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, sogar 300 Euro. Die eigenen Einzahlungen können zudem bei der Steuererklärung gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht werden.
Eine Riester-Rente lohnt sich besonders für Familien mit Kindern und für Geringverdiener, wie dieses Beispiel zeigt: Ein verheirateter Mann mit zwei Kindern verdient jährlich 20.000 Euro brutto. Um die volle Förderung zu bekommen, muss er pro Jahr 800 Euro in seinen Riester-Vertrag einzahlen (4 Prozent vom Bruttolohn). Davon übernimmt der Staat 524 Euro - eine Grundzulage (154 Euro) und zwei Kinderzulagen (370 Euro). Selbst einzahlen muss der Riester-Sparer damit nur noch 276 Euro, also 23 Euro monatlich.
Zudem kann seine Frau, wenn sie nicht selber förderberechtigt ist, weil sie nicht rentenversicherungspflichtig arbeiten geht, über ihn einen eigenen Riester-Vertrag abschließen. Sie bekommt auch ohne eigene Beiträge jährlich 154 Euro Grundzulage. Damit wächst die staatliche Förderung auf insgesamt 678 Euro - und verringert den Aufwand der Beispiel-Familie weiter auf 122 Euro im Jahr, also 10 Euro monatlich. So legen sie sich mit kleinen Eigenbeiträgen und hoher staatlicher Förderung ein zusätzliches Polster fürs Alter an.
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