Alle Vorsorgetipps auf einen Blick

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Alle Vorsorgetipps auf einen Blick

31.08.2010

Altersvorsorge ist keine Sache des Einkommens

ALG II-"Aufstocker" können kostenfrei riestern

Wer mit Arbeitslosengeld II sein Einkommen aufstockt, kann mit einer Riester-Rente ohne eigene Kosten fürs Alter vorsorgen, sofern der Verdienst mehr als 400 Euro beträgt. Obendrauf gibt es sogar noch die staatlichen Zulagen. Geringverdiener müssen in aller Regel jährlich nur 60 Euro in den eigenen Riester-Vertrag einzahlen. Bei Riester-Sparern,...
24.08.2010

Neue Zertifizierungsstelle für Riester- und Rürup-Rente

Bundeszentralamt für Steuern löst BaFin ab

Wer mit der staatlich geförderten Riester- oder Rürup-Rente fürs Alter vorsorgen möchte, muss darauf achten, dass das ausgewählte Produkt zertifiziert ist. Die Zertifizierung von Vorsorge-Verträgen hat jetzt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übernommen, das damit die bisher zuständige Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)...
17.08.2010

Mehr vom Brutto

Staat verzichtet bei Entgeltumwandlung auf Steuern und Abgaben

Noch immer wissen viele Arbeitnehmer nicht, dass sie einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersvorsorge haben, bei der Teile vom Brutto-Lohn ohne Abzüge direkt aufs Vorsorge-Konto fließen. Bei der Entgeltumwandlung zieht der Arbeitgeber die Beiträge für die Altersvorsorge vom Bruttolohn ab. Dadurch werden das Bruttoeinkommen und gleichzeitig...
10.08.2010

Gewusst wie!

Riester-Zulagen auch für nicht förderberechtigte Mini-Jobber, Selbständige und Ehepartner

Auch Sparer, die eigentlich nicht förderberechtigt sind, können sich die staatlichen Zuschüsse für die Riester-Rente sichern. Wie Minijobber, Selbständige und Ehepartner, die keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen, Zulagen bekommen können, erklärt die unabhängige Initiative "Altersvorsorge macht Schule", an der sich die...
03.08.2010

Füttern, windeln, Rente sichern

Erziehungszeit ist anrechenbar und macht Riestern möglich

Mütter oder Väter, die in der Erziehungszeit weniger Einkommen haben, müssen keine Nachteile bei der gesetzlichen Altersvorsorge befürchten. Kindererziehungszeiten werden dem Rentenkonto - wie eine Beschäftigung - als Pflichtbeitragszeiten gutgeschrieben. Für jedes ab 1992 geborene Kind werden maximal drei Jahre Kindererziehung angerechnet; für...

 

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