Auch nach Einführung der "Rente mit 67" kann eine zusätzliche Altersvorsorge mit dem 65. Geburtstag oder sogar davor ausgezahlt werden. Allerdings gilt es auch hier, bestimmte Altersgrenzen zu beachten.
Grundsätzlich gilt: steuerliche Förderung bekommen nur Verträge, die nicht vor dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden. Wer jetzt eine Riester-Rente abschließt oder eine betriebliche Altersvorsorge, muss sich jedoch keine Gedanken machen. Die Untergrenze von 60 Jahren bleibt erhalten. Denn für alle bis zum Jahr 2012 abgeschlossenen Verträge besteht Bestandsschutz. Das bedeutet, dass bei diesen Vorsorgeprodukten, egal ob betrieblich oder privat, keine nachträgliche Anpassung der Altersgrenze erfolgt. Nur das Datum des Vertragsabschlusses ist entscheidend.
Aber auch bei der zusätzlichen Altervorsorge wurden die Altersgrenzen angehoben. Die Anpassung erfolgt hier nicht schrittweise, sondern sie richtet sich nach dem Datum des Vertragsabschlusses. Für Verträge, die ab dem Jahr 2012 abgeschlossen werden, gilt dann eine Altersgrenze von 62 Jahren. Wer sich seinen Vertrag vorher auszahlen lässt, hat keinen Anspruch auf Förderung.
Tel. 0800 - 1000 4800
Das kostenlose Servicetelefon der Rentenversicherungsträger