Altersvorsorgewirksame Leistungen können direkt in die zusätzliche Altersvorsorge fließen.
Vermögenswirksame Leistungen (VL) wurden bisher vor allem in Bausparverträgen oder in Aktienfonds angelegt. Denn dafür gab es vom Staat die Arbeitnehmersparzulage. Das könnte sich aber in Zukunft ändern. Denn die vermögenswirksamen Leistungen wurden in den Tarifverträgen verschiedener Branchen (z. B. Metall, Chemie, Bau) in altersvorsorgewirksame Leistungen (AVL) umgewidmet.
Die altersvorsorgewirksamen Leistungen können beispielsweise in eine betriebliche Altersvorsorge oder in einen Riestervertrag fließen. Entscheidend ist dafür die Regelung im jeweiligen Tarifvertrag. Diese Regelung ersetzt die bisherige zu vermögenswirksamen Leistungen und gilt grundsätzlich für alle Neuverträge. Das bedeutet: Die vermögenswirksamen Leistungen werden durch die altersvorsorgewirksamen Leistungen ersetzt. Wer einen neuen Vertrag abschließt hat nur noch Anspruch auf AVL. Für diejenigen, deren vermögenswirksamen Leistungen z. B. gerade in einen Bausparvertrag fließen hat sich jedoch nichts geändert, denn für bereits abgeschlossene VL-Sparverträge gilt Bestandsschutz.
Künftig wird also nicht mehr mittelfristiges Sparen zur Vermögensbildung gefördert, sondern eine langfristige Geldanlage für die zusätzliche Altersvorsorge. Und auch hier gilt: Je früher man mit den Einzahlungen beginnt umso höher sind die monatlichen Leistungen im Ruhestand. Wer die altersvorsorgewirksamen Leistungen nicht in Anspruch nimmt, verschenkt Geld.
Auskunft über die Möglichkeiten im jeweiligen Betrieb können die Personalabteilung oder der Betriebsrat geben.
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