Vor Vertragsabschluss müssen alle Kosten angegeben werden
Seit dem 1. Juli gilt für Lebensversicherungen: Vor einem Vertragsabschluss muss der Versicherer den Kunden über alle tatsächlich anfallenden Kosten informieren. Wer vorher weiß, wie viel Geld effektiv in seine Vorsorge fließt, kann besser vergleichen, denn die Unterschiede zwischen den Anbietern sind erheblich.
Die Beträge, die der Sparer in einen Vorsorgevertrag einzahlt, werden nicht in voller Höhe in das Guthaben investiert. Der Sparer bezahlt mit seinen Beiträgen auch die Abschluss- und Verwaltungskosten des Vertrages. Seit dem 1. Juli 2008 ist der Versicherer verpflichtet, den Gesamtbetrag dieser Kosten anzugeben und auch die übrigen Vertragskosten als Anteil an der Jahresprämie auszuweisen. Neu ist außerdem, dass diese Beträge in Euro anzugeben sind. Damit hat der Sparer die Kostenbelastung deutlicher vor Augen als bei einer Prozentangabe und kann die Produkte besser vergleichen.
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