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Altersvorsorge macht Schule


Themensuche in den Vorsorgetipps

03.12.2010

Alles bleibt beim Alten

Bezieher von Arbeitslosengeld II bleiben auch weiterhin förderberechtigt

Bezieher von Arbeitslosengeld II brauchen sich hinsichtlich ihrer Förderberechtigung bei der Riester-Rente keine Sorgen zu machen. Sie bleiben weiter riesterberechtigt. Darauf weist die unabhängige Initiative „Altersvorsorge macht Schule“ hin, an der sich die Bundesregierung, die Deutsche Rentenversicherung, die Volkshochschulen und andere Partner...
21.09.2010

Jetzt schon an später denken

Wie Azubis sparen und von staatlichen Zuschüssen profitieren können

Wenn im Herbst viele junge Leute ins Berufsleben starten und das erste eigene Geld verdienen, sollten sie auch über Versicherungen und Altersvorsorge nachdenken. Der erste Schritt für Berufseinsteiger sollte die Absicherung existenzbedrohender Risiken sein. Dabei helfen eine private Haftpflichtversicherung sowie eine...
14.09.2010

Alles auf einen Schlag

30 Prozent Steuern sparen beim Wohn-Riester

Wer mit Wohn-Riester Haus oder Wohnung finanziert oder einen Immobilienkredit getilgt hat, muss das steuerlich geförderte Kapital nachträglich versteuern. Riester-Produkte werden erst zu Auszahlungsbeginn "nachgelagert" besteuert. Da beim Wohn-Riester keine Rente mehr gezahlt wird - das Kapital hat ja bereits die eigene Immobilie finanziert -...
07.09.2010

Eigenheimrente, Kapital und Zinsen

"Altersvorsorge macht Schule" informiert über das Wohnförderkonto

Mit der Eigenheimrente, umgangssprachlich auch "Wohn-Riester" genannt, wird der Traum von den eigenen vier Wänden staatlich gefördert. Damit die Eigenheimrente den anderen Riester-Produkten steuerlich gleichgestellt ist, wurde das sogenannte Wohnförderkonto eingeführt. Anders als bei Riester-Banksparplänen, -Fondssparplänen und -...
31.08.2010

Altersvorsorge ist keine Sache des Einkommens

ALG II-"Aufstocker" können kostenfrei riestern

Wer mit Arbeitslosengeld II sein Einkommen aufstockt, kann mit einer Riester-Rente ohne eigene Kosten fürs Alter vorsorgen, sofern der Verdienst mehr als 400 Euro beträgt. Obendrauf gibt es sogar noch die staatlichen Zulagen. Geringverdiener müssen in aller Regel jährlich nur 60 Euro in den eigenen Riester-Vertrag einzahlen. Bei Riester-Sparern,...