Wer einen Riester-Vertrag abschließen will, sollte sich vom Vermittler auch genau über die Möglichkeiten der Vererbung informieren lassen. Das empfiehlt die Initiative „Altersvorsorge macht Schule“, an der sich die Bundesregierung, die Deutsche Rentenversicherung und weitere Partner beteiligen. Je nach Riester-Produkt und Vertrags-gestaltung ergeben sich für die Erben des Riester-Sparers unterschiedliche Auswirkungen.
Grundsätzlich ist die Riester-Rente vererbbar. Die staatliche Förderung, die sich aus Zulagen und Steuererleichterungen zusammensetzt, ist es hingegen nur bedingt – nämlich nur für den Ehegatten. Alles Weitere hängt vom Riester-Produkt selbst ab. Hat der Riester-Sparer seine Beiträge in einen Bank- oder Fondssparplan gesteckt, kann das angesparte Kapital bis zum 85. Geburtstag problemlos vererbt werden. Danach besteht kein Erbanspruch mehr.
Bei einer Riester-Rentenversicherung sind meist besondere Vertragsbedingungen nötig. Insbesondere für Versicherungsnehmer mit Familie empfiehlt es sich nach Angaben von „Altersvorsorge macht Schule“, eine Rentengarantiezeit zu vereinbaren, wenn der überlebende Ehegatte oder die Kinder noch Leistungen aus dem Vertrag erhalten sollen. Stirbt der Versicherte vorher, erhält der Erbberechtigte die Rente bis zum Ende der Garantiezeit weiterbezahlt. Möglich ist auch, eine Hinterbliebenenrente für den Ehepartner und die Kinder vertraglich zu fixieren. Unterbleiben solche Vereinbarungen und stirbt der Versicherungsnehmer nach Rentenbeginn, erhalten die Erben hingegen keine Leistungen.
Die staatliche Förderung muss in den meisten Fällen von den Erben zurückgezahlt werden. Komplett, wenn der Riester-Sparer noch vor Erreichen des Rentenalters verstorben ist. Anteilig, wenn er bereits Rentenzahlungen erhalten hat. Eine Vererbung inklusive der Zulagen und Steuererleichterungen ist nur auf den nicht getrennt lebenden Ehepartner möglich. Besitzt der überlebende Partner bereits einen Riester-Vertrag, fließt das ererbte Kapital in den bestehenden Vertrag. Ehegatten, die noch keine Riester-Sparer sind, können für die Übertragung einen neuen Vertrag abschließen.
Umfassende Informationen zur Riester-Rente und allen anderen Möglichkeiten der Altersvorsorge gibt es in den Kursen von „Altersvorsorge macht Schule“, die bundesweit an den Volkshochschulen stattfinden.
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