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Altersvorsorge macht Schule


Riester-Vorteile auch für Grenzgänger

Ausländische Pflichtversicherungen sichern staatliche Zulagen


Wer in Deutschland wohnt und in einem Nachbarland arbeitet, kann ebenfalls mit der Riester-Rente für das Alter vorsorgen und so von staatlichen Zuschüssen profitieren.


Arbeitnehmer, die gesetzlich rentenversicherungspflichtig beschäftigt sind, können riestern und haben Anspruch auf die staatlichen Zulagen, wenn sie in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind. Die staatlichen Rentenversicherungen der Länder, die direkt an Deutschland angrenzen, werden der deutschen gesetzlichen Rentenversicherungen beim Riestern gleichgestellt. Diese Regelung erlaubt also allen, die in Deutschland wohnen und in der Rentenversicherung eines Nachbarlandes pflichtversichert sind, ebenfalls einen Riester-Vertrag abzuschließen und die staatlichen Zuschüsse zu beantragen.


Für die volle Förderung müssen mindestens vier Prozent des beitragspflichtigen Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr in den Riester-Vertrag eingezahlt werden. Die Grundzulage beträgt bis zu 154 Euro pro Jahr und für jedes Kind gibt es eine Zulage von 185 Euro, bei Geburten ab 2008 sogar 300 Euro. Geringverdiener zahlen sogar nur 60 Euro und erhalten die volle Förderung, Berufseinsteiger unter 25 Jahren erhalten zudem einen einmaligen Bonus von 200 Euro.


Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom September 2009 werden zukünftig aber auch diejenigen ein Recht auf die Riester-Förderung haben, die in Deutschland arbeiten und in einem anderen EU-Land wohnen und dort Steuern zahlen. Die Vorgaben, die sich aus dem Urteil ergeben, will die Bundesregierung zügig umsetzen.