Mit einer freiwilligen Zuzahlung von unter 20 Euro im Monat können Minijobber ihre gesetzliche Rente aufbessern und sich die staatlichen Zuschüsse für die Riester-Rente sichern. Generell muss bei Minijobs nur der Chef Beiträge an die Rentenversicherung abführen. Die werden zwar dem Rentenkonto des Minijobbers gut geschrieben, sichern ihm aber nur ein eingeschränktes Leistungspaket.
Der Arbeitnehmer kann dies ändern, indem er freiwillig den Beitrag aufstockt. Dafür muss er auf derzeit 4,9 Prozent seines Verdienstes verzichten – bei 400 Euro im Monat macht dies 19,60 Euro aus. Mit dieser Investition werden aus den Minijob-Beiträgen vollwertige Beiträge, die unter anderem Ansprüche auf Reha-Leistungen oder eine Rente wegen Erwerbsminderung sichern helfen.
Zweiter Vorteil: Mit der Aufstockung wird der Minijobber zum Pflichtversicherten – und gehört damit zu denen, die eine staatlich bezuschusste Riester-Rente abschließen können. Hat der Minijobber keine weiteren Einnahmen, muss er lediglich fünf Euro im Monat in seinen Riester-Vertrag investieren, um die volle Grundzulage von derzeit 154 Euro (Stand 2008) im Jahr zu bekommen. Für jedes Kind gibt es zusätzlich noch mal 138 Euro im Jahr obendrauf.
Wann sich die Aufstockung rechnet und was sich sonst für die Altersvorsorge tun lässt, darüber informieren die Kurse von „Altersvorsorge macht Schule“ – jetzt überall an den Volkshochschulen.