Nicht alle Produkte bieten garantierte Absicherung bis zum Todesfall
Wer eine zusätzliche Altersvorsorge abschließt sollte auch darauf achten, dass die Leistungen aus seinem Vertrag wirklich bis zum Lebensende reichen. Darauf weist die Initiative "Altersvorsorge macht Schule" hin, an der sich die Bundesregierung, die Deutsche Rentenversicherung und weitere Partner beteiligen. Anderenfalls droht die Gefahr, dass das Kapital zu früh aufgebraucht ist.
Zwar kann niemand voraussehen, welches Alter tatsächlich erreicht wird. Doch mit der Wahl des richtigen Altersvorsorgeprodukts kann eine Absicherung bis zum Lebensende garantiert werden. Dies ist immer bei einer privaten Rentenversicherung der Fall: Die Versicherung zahlt, solange der Versicherte lebt. Im Gegenzug kann bei einem frühen Tod allerdings auch kein Kapital vererbt werden.
Bei Bank- und Fondssparplänen stehen zwei verschiedene Auszahlungsvarianten offen: Auszahlung mit Kapitalverzehr oder Auszahlung mit Kapitalerhalt. Bei der ersten Variante wird das gesamte Ersparte zuzüglich aller Erträge binnen einer bestimmten Laufzeit ausbezahlt. Bei Variante zwei bleibt die angesparte Summe unangetastet, die monatlichen Zahlungen finanzieren sich lediglich aus den Zins- und Zinseszinsgewinnen. In beiden Fällen kann nicht aufgezehrtes Kapital vererbt werden.
Beide Wege haben nach Auskunft von "Altersvorsorge macht Schule" Vor- und Nachteile: Bei einer Auszahlung mit Kapitalverzehr sind die Leistungen höher, allerdings reichen sie nicht unbedingt bis zum Lebensende. Bei einer Auszahlung mit Kapitalerhalt sind die monatlichen Zahlbeträge niedriger, aber nahezu unendlich. Fachleute sprechen daher von der "ewigen Rente". Den Unterschied zwischen beiden Alternativen verdeutlicht eine Beispielrechnung: Wer im Alter von 65 Jahren über ein Kapital von 100.000 Euro verfügt und sich für die Variante "Verzehr" entscheidet, kann mit monatlich 520 Euro rechnen - bei einer angenommenen Verzinsung von vier Prozent. Soll das Kapital hingegen erhalten bleiben, stehen monatlich rund 320 Euro zur Verfügung.
Monatliche Leistung in Euro mit Kapitalverzehr nach x Jahren und mit Kapitalerhalt bei einem Altersvorsorgekapital i. H. v. 100.000 Euro:
Kapitalverzehr nach | Kapitalerhalt | ||||
Verzinsung | 15 Jahren | 20 Jahren | 25 Jahren | 30 Jahren | |
4 % | 736,11 | 602,22 | 523,90 | 473,30 | 327,37 |
4,5 % | 760,39 | 627,79 | 550,72 | 501,34 | 367,48 |
5 % | 785,02 | 653,84 | 578,14 | 530,06 | 407,41 |
5,5 % | 809,99 | 680,34 | 606,11 | 559,41 | 447,17 |
6 % | 835,29 | 707,29 | 634,62 | 589,37 | 486,76 |
Berechnet mit dem Vermögensrechner von www.ihre-vorsorge.de (Kapitalverzehr nach x Jahren) und dem Vorsorgerechner "ewige Rente" von
www.stiftung-warentest.de (Kapitalerhalt).