Riester-Rente und Einmalzahlung

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Riester-Rente und Einmalzahlung

Was ist möglich?


Wer das Rentenalter erreicht hat, kann sich einmalig bis zu 30 Prozent seiner angesparten Riester-Rente auszahlen lassen, ohne die Förderung zurückzahlen zu müssen.


Wer also beim Renteneintritt eine größere Summe Geld benötigt, kann sich einen Teilbetrag seines Riester-Vermögens einmalig auszahlen lassen. So gewinnt die Riester-Rente an Flexibilität. Der übrige angesparte Betrag wird als lebenslange Rente monatlich ausgezahlt, denn die Riester-Rente dient ausschließlich dem Aufbau der eigenen Altersvorsorge. Einziger Nachteil der Einmalauszahlung: Aufgrund der nachgelagerten Besteuerung erhöht sich der Steuersatz.


Doch nicht nur die Entnahme von Kapital ist einmalig möglich, sondern auch die Einzahlung größerer Einmalsummen in den Riester-Vertrag. Ob sich das für den eigenen Vertrag lohnt, hängt jedoch von der Höhe der regelmäßigen Beiträge ab. Denn der förderfähige Höchstbetrag liegt bei 2.100 Euro pro Jahr (inklusive der monatlichen Beiträge). Wer also noch mehr Geld für die Zukunft zurücklegen möchte, sollte zusätzlich andere Anlageformen wählen.


 

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