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Altersvorsorge macht Schule


Sicher vorsorgen auch in Krisenzeiten

Gesetzliche Sicherungsfonds und Zusagepflichten für Riester


Für Riester- und Rürup-Produkte gibt es gesetzliche Vorgaben, die diese Formen der Altersvorsorge sichern. Dies ist gerade in der aktuellen Banken- und Finanzkrise besonders wichtig. So sind die Anbieter von Riester-Produkten per Gesetz verpflichtet, alle eingezahlten Beiträge und die staatlichen Zulagen zu Beginn der Rentenauszahlung zuzusagen.


Außerdem gehören private Rentenversicherer einem gesetzlichen Sicherungsfonds an, der im Falle einer Insolvenz für die Weiterführung der Verträge sorgt. Riester-Sparer, die einen Vertrag bei einer Bank abgeschlossen haben, sind durch deren Sicherungseinrichtungen vor einem Verlust ihrer Einlagen geschützt. Anlagen in Investmentfonds sind ebenfalls konkurssicher. Im Fall einer Insolvenz der Investmentgesellschaft oder der verwahrenden Depotbank bleibt der Fonds als Sondervermögen eigenständig erhalten. Das Vermögen der Anleger hängt also nicht von der wirtschaftlichen Situation der Investmentgesellschaft oder der verwahrenden Depotbank ab.


Wie sicher darüber hinaus die Zinserträge einer Riester- oder Rürup-Rente sind, ist vom Vertragstyp abhängig: Bei Riester-Banksparplänen kombiniert der Anbieter verschiedene Zinssätze, von denen sehr sichere öffentliche Anleihen den größten Anteil ausmachen. Bei klassischen Riester-Rentenversicherungen wird das Geld ebenfalls in größerem Umfang in sichere Anlagen investiert. Riester-Fondssparpläne sind hingegen stärker an die Entwicklung der Kapitalmärkte gebunden. Für deren Sicherheit der Leistungen ist wichtig, dass der Anbieter im Zeitablauf das Geld umschichtet und zunehmend in schwankungsschwache und sichere Geldanlagen investiert. Sollten die Kurse fallen, ist das angesparte Vermögen dadurch immer weniger betroffen.