Altersvorsorge muss keine Frage des Einkommens sein

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Altersvorsorge muss keine Frage des Einkommens sein

Riestern ist auch für Empfänger von Arbeitslosengeld möglich


Die Riester-Rente ist vor allem für Geringverdiener attraktiv. Das zeigen die aktuellen Zahlen der Zulagenstelle: 19,2 Prozent aller Vertragabschlüsse entfallen auf Riester-Sparer mit einem Jahreseinkommen von bis zu 10.000 Euro. Aber auch Empfänger von Arbeitslosengeld I und II können grundsätzlich von der Riester-Förderung profitieren. Vorausgesetzt, sie sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert oder auf Antrag pflichtversichert.


Besonders interessant ist die Riester-Rente für diejenigen, die ihr eigenes Einkommen zusätzlich mit Arbeitslosengeld II aufstocken müssen. Beträge für Fahrkosten, Versicherungen sowie der jährliche Mindestbeitrag zur Riester-Rente von 60 Euro, werden hier nicht mit angerechnet. Denn diese Beträge mindern das Einkommen, auf dessen Grundlage das Arbeitslosengeld II berechnet wird. Das bedeutet: die "Aufstocker" müssen diesen Mindestbetrag in vielen Fällen gar nicht selbst aufbringen.


Aber auch wer ausschließlich Arbeitslosengeld II bezieht, sollte und kann zusätzlich fürs Alter vorsorgen: 60 Euro im Jahr, also 5 Euro im Monat zahlt man selbst in seinen Riester-Vertrag und 154 Euro Förderung (plus etwaiger Kinderzulagen) gibt der Staat dazu.


 

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