Arbeitslosigkeit: Viele Vorsorge-Wege sicher vor Hartz IV

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Viele Vorsorge-Wege sind sicher vor Hartz IV

Arbeitslosigkeit und Altersvorsorge: So bleibt das Vermögen geschützt


Mit der richtigen Vorsorge-Strategie bleibt fürs Alter gespartes Vermögen auch im Falle längerer Arbeitslosigkeit geschützt. Insbesondere jüngeren Sparern rät "Altersvorsorge macht Schule", von Anfang an zumindest einen Teil der Sparbeträge "hartz-IV-sicher" anzulegen.


Generell müssen Arbeitslose, bevor sie Arbeitslosengeld II erhalten, ihr verwertbares Vermögen aufbrauchen. Doch dieser Verpflichtung sind Grenzen gesetzt: Nicht verwertet werden muss in der Regel Kapital, das im Rahmen einer staatlich geförderten Altersvorsorge angespart wurde. Dazu zählen generell Ansprüche aus einer betrieblichen Altersversorgung. Das gleiche gilt für die Basis-/„Rürup“-Rente. Bei ihr ist ein Zugriff auf das gesparte Kapital vor Erreichen der Altersgrenze vertraglich ohnehin ausgeschlossen.


Auch Riester-Sparer sind nach Auskunft von "Altersvorsorge macht Schule" auf der sicheren Seite, solange sie die Fördergrenzen nicht überschreiten. Diese liegen derzeit bei 1.575 Euro im Jahr, ab 2008 liegt der jährliche Höchstbetrag bei 2.100 Euro. Auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden dürfen nur Einzahlungen, die über diese Grenzen hinausgehen.


Die nicht staatlich geförderten Wege der Altersvorsorge genießen weniger Schutz. Für sie gelten die allgemeinen Vermögensfreibeträge (150 Euro pro Lebensjahr, maximal 9.750 Euro) und der zusätzliche Altersvorsorge-Freibetrag (250 Euro pro Lebensjahr, maximal 16.250 Euro). Doch auch wenn diese Freibeträge überschritten werden, muss eine private Police nicht in jedem Fall verwertet werden. Als unzumutbar gilt eine Verwertung, wenn der Rückkaufswert weniger als 90 Prozent der bereits gezahlten Beiträge ausmacht. Anders ausgedrückt: Mehr als zehn Prozent Verlust muss niemand hinnehmen.


 

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