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Altersvorsorge macht Schule


Drum prüfe, wer sich ewig bindet

Was bei einem Wechsel des Riester-Vertrages zu beachten


Wer den Anbieter für seinen Riester-Vertrag wechseln will, sollte darauf achten, dass die angesparte Summe direkt vom alten zum neuen Anbieter übertragen wird. Denn wer sich sein Riester-Kapital zwischendurch auszahlen lässt, verliert die staatliche Förderung.


Grundsätzlich hat jeder Sparer das Recht, seinen Riester-Vertrag zu kündigen und zu einem anderen Anbieter zu wechseln. Dabei gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Quartals. Vor einer Kündigung ist aber genau zu überlegen, ob ein Wechsel wirklich sinnvoll ist. Denn die beste Rendite erzielen Verträge mit langen Laufzeiten und regelmäßigen Einzahlungen. Auch wenn die Bedingungen bei einem anderen Anbieter günstiger sind - eine Übertragung des Kapitals ist kostenpflichtig. Vor Kündigung des alten und Abschluss eines neuen Vertrages stellt sich also die Frage: Können die bei einem Wechsel entstehenden Verluste durch ein besseres Angebot wieder reingeholt werden? Als Alternative kann der bestehende Vertrag ruhen gelassen und ein neuer Altersvorsorgevertrag bei einem anderen Anbieter für die zukünftige Beitragszahlung abgeschlossen werden. Aber auch hier gilt: Die Kosten für ruhende Verträge zu beachten.