Grundwissen Riester-Rente

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Grundwissen Riester-Rente

Wozu eigentlich riestern? Mit welchen Produkten? Und wie sieht die Förderung aus? – Diese und andere grundsätzliche Fragen zur Riester-Rente beantworten wir in diesem Themenpaket:


 Haupttext: Grundwissen Riester-Rente


 Infografik 1: So vielfältig ist Riester


 Infografik 2: Riester-Rente. Mehr als die Hälfte vom Staat.


 Infokasten 3: Von Berufseinsteiger-Bonus bis Zulagenantrag


Grundwissen Riester-Rente

Ein kompakter Überblick zur staatlich geförderten Altersvorsorge

Zwölf Millionen Menschen haben sich entschieden. So viele haben schon jetzt zur Vorsorge für ihr Alter auf die Riester-Rente gesetzt. Die unabhängige Initiative "Altersvorsorge macht Schule" hat es sich zur Aufgabe gemacht, zu zeigen, warum sich eine zusätzliche Altersvorsorge für so viele lohnt und wie sie funktioniert. Lesen Sie hier das Wichtigste für Ihren Einstieg in die Riester-Rente.


1. Wozu dient die Riester-Rente?

Die gesetzliche Rente bleibt die Grundlage der Alterssicherung. Sie allein wird im Alter aber nicht mehr ausreichen, den gewohnten Lebensstandard zu halten. Damit im Ruhestand genügend Geld zur Verfügung steht, sollten Sie auch privat für das Alter vorsorgen. Mit der Riester-Rente fördert der Staat die private Alterssicherung gleich auf zwei Wegen: durch finanzielle Zulagen und alternativ mit Steuerersparnissen.


Was viele Arbeitnehmer nicht wissen: Seit 2005 werden die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung stufenweise steuerfrei gestellt. Das Geld, das Sie mit dieser Steuersenkung sparen können Sie für private Altersvorsorge einsetzen.


Infografik

So vielfältig ist Riester


 Download 4C (PDF, 2.1MB)
 Download SW (PDF, 2MB)


2. Was gibt's vom Staat dazu?


Zulagen


Um die vollen staatlichen Zulagen zu bekommen, müssen Sie vier Prozent des Vorjahreseinkommens in Ihren Riester-Vertrag einzahlen. Wer ein geringes oder gar kein Einkommen hat, zahlt sogar nur den Mindestbeitrag von 60 Euro jährlich und erhält trotzdem alle staatlichen Zulagen: Die Grundzulage beträgt 154 Euro, für jedes Kind gibt es 185 Euro und für Kinder, die ab 2008 geboren sind, sogar 300 Euro.


Wichtig: Der Mindesteigenbetrag von vier Prozent muss nicht allein aufgebracht werden, denn die staatlichen Zulagen werden bereits auf den Sparbetrag angerechnet. So muss am Ende nur ein viel geringerer Betrag selbst eingezahlt werden.


Steuerersparnis


Bei der Steuererklärung lassen sich Einzahlungen bis 2.100 Euro in den Riester-Vertrag als Sonderausgaben geltend machen. Darin enthalten sind sowohl der eigene Beitrag - auch wenn er mehr als vier Prozent des Einkommens ausmacht - als auch die staatlichen Zulagen. Das Finanzamt prüft automatisch, ob die Steuerersparnis höher ist als die Zulagenförderung und zahlt dann die Differenz als Steuerrückzahlung aus.


Infografik

Riester-Rente. Mehr als die Hälfte vom Staat.


 Download 4C (PDF, 783KB)
 Download SW (PDF, 762KB)


3. Wer kann riestern?

Unmittelbar förderberechtigt sind alle Pflichtmitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung, die unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind, Dazu zählen Arbeitnehmer, und Angestellte, Azubis, Wehr- und Zivildienstleistende sowie Arbeitslose und Eltern in Elternzeit. Auch Beamte und Soldaten können die Förderung erhalten.


Auch Ehepartner, die selbst keinen Anspruch haben, zum Beispiel weil sie selbstständig arbeiten oder kein Einkommen haben, können Riester-Förderung bekommen. Wenn Ihr Partner "riestert", können Sie einen eigenen Vertrag abschließen und bekommen alle Zulagen, auch ohne eigene Beiträge. Nur der Steuervorteil des  Sonderausgabenabzugs wird bei diesem so genannten "Huckepack-Verfahren" nicht gewährt.


4. Wie lässt sich riestern?


Banksparpläne


Riester-Banksparpläne sind risikoarm und eignen sich besonders für ältere Sparer und jene, die mit geringen Kosten sicher vorsorgen wollen. Wie bei einem normalen Banksparplan wird das Geld mit einem Basiszinssatz jährlich verzinst. Zusätzlich wird verschiedentlich ein Bonuszins angeboten, der im Lauf der Jahre steigt. Der Basiszins richtet sich nach einem Vergleichszins am Markt und kann daher schwanken. Die Rendite liegt beim Banksparplan im Bereich von vier Prozent.


Versicherungen


Die Riester-Rentenversicherung garantiert bereits beim Vertragsabschluss eine feste Rente und ist geeignet für sicherheitsorientierte Sparer, die ihre Altersvorsorge genau planen wollen. Wie bei einer Lebensversicherung wird das Geld mit einem Garantiezinssatz verzinst. Zusätzlich können Sparer von einem Überschussanteil profitieren, der von den Gewinnen des Versicherers am Kapitalmarkt abhängt. Die Rendite bei der Riester-Rentenversicherung liegt zwischen vier und fünf Prozent. Riester-Sparer sollten bei der Wahl der richtigen Rentenversicherung sehr sorgfältig sein, denn die Verwaltungs- und Abschlusskosten der einzelnen Anbieter unterscheiden sich zum Teil erheblich.


Fondsprodukte


Das Fondssparen ist vor allem für den Vermögensaufbau in jüngerem Alter geeignet. Beim Fondssparplan investiert der Anbieter alle eingezahlten Sparbeiträge und Zulagen in unterschiedliche Fonds, und die Rendite kann bis zu acht Prozent betragen - doppelt so hoch wie bei den anderen Produkten. Allerdings sind Fondssparpläne risikoreicher, weil ihre Wertentwicklung den Schwankungen an der Börse ausgesetzt ist. Die staatlichen Riester-Kriterien garantieren jedoch, dass ab der Rente mindestens das eingezahlte Kapital sowie alle Zulagen ausbezahlt werden. Zudem lassen sich Kursschwankungen und Börsentiefs bei langen Laufzeiten leichter ausgleichen.


Infokasten 1


Eigenheimrente

Die Eigenheimrente, umgangssprachlich auch "Wohn-Riester" genannt, fördert die eigenen vier Wände auf verschiedenen Wegen. Das angesparte Geld eines Riester-Vertrages kann zum einen komplett oder bis zu 75 Prozent für den Kauf oder Bau einer selbstgenutzten Immobilie verwendet werden. Zum anderen kann mit den Ersparnissen und Zulagen der Riester-Rente ein laufender Immobilienkredit getilgt werden.


Infokasten 2


Junge Leute riestern mit 200 Euro extra

Wer noch keine 25 ist und einen Riester-Vertrag abschließt, bekommt automatisch den "Berufseinsteiger-Bonus" von 200 Euro. Dieser einmalige staatliche Zuschuss sorgt zusammen mit der Grundzulage von 154 Euro für 354 Euro Extra-Bonus für die private Altersvorsorge im ersten Jahr. Einzige Voraussetzung: Der Sparer zahlt vier Prozent seines Vorjahreseinkommens auf den Riester-Vertrag ein. Neu-Azubis ohne Vorjahreseinkommen und Geringverdiener zahlen nur 60 Euro. Diese erhöhte Grundzulage wird - wie die normale Grundzulage auch - direkt dem persönlichen Riester-Vertrag gutgeschrieben, nicht dem Girokonto.


Infokasten 3


Wenig Aufwand - hoher Ertrag

Riester-Vorteile für Familien

Familien profitieren besonders vom Riestern, denn die Höhe der Förderung ist abhängig von der familiären Situation des Sparenden. Pro Kind gibt es 185 Euro Zulage und für Kinder, die ab 2008 geboren sind, 300 Euro. Und auch für Menschen mit geringem und durchschnittlichem Einkommen ist Riestern gut geeignet. Hier kann der Anteil der staatlichen Zulagen an der persönlichen Altersvorsorge (Förderquote) bis zu 90 Prozent betragen.


Infokasten 4


Zertifizierte Riester-Produkte

Riester-Rentenprodukte müssen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zertifiziert sein. Das Zertifikat bewertet jedoch weder die Qualität noch die Rendite des Vertrages, sondern erklärt, dass das Produkt die gesetzlichen Vorschriften erfüllt. Dazu zählen:


  • Ab Renteneintritt muss der Anbieter eine lebenslange Zahlung garantieren und mindestens das eingezahlte Kapital samt Zulagen auszahlen.
  • Dem Sparer muss die Möglichkeit offen stehen, zu Rentenbeginn bis zu 30 Prozent des Kapitals auf einmal zu erhalten.
  • Die Abschlusskosten müssen auf mindestens fünf Jahre innerhalb der Ansparphase verteilt werden.

Infokasten 5


Zulageantrag

Bei der Riester-Vorsorge wird der jährliche Zuschuss vom Staat nicht automatisch gezahlt. Die Zahlungen müssen innerhalb von zwei Jahren beantragt werden. Das entsprechende Formular bekommen die Sparenden bei dem Anbieter ihres Altersvorsorge-Vertrages. Bequem ist der Dauerzulageantrag. Dieser wird einmalig bei Vertragsabschluss oder zu einem späteren Zeitpunkt ausgefüllt. Dann übernimmt der Anbieter jedes Jahr die Anforderung der Zulagen.


Infokasten 6


Altersvorsorge macht Schule - die Kurse zur schlauen Vorsorge

Bevor Sie zum Finanzberater gehen, machen Sie sich selber schlau, denn Altersvorsorge kann man lernen. Die unabhängige Initiative "Altersvorsorge macht Schule" bietet an über 500 Volksschulen bundesweit Kurse zur finanziellen Sicherheit im Alter an. Fachleute der Deutschen Rentenversicherung informieren verständlich und verlässlich, worauf es bei der Altersvorsorge wirklich ankommt. "Altersvorsorge macht Schule" ist ein Angebot für alle, die ihre eigene Absicherung verbessern wollen - unabhängig von Vorkenntnissen und finanziellen Möglichkeiten.


Alle Infos unter www.altersvorsorge-macht-schule.de oder unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 - 1000 4800.


"Altersvorsorge macht Schule" ist eine Initiative der Bundesregierung, der Deutschen Rentenversicherung, des Deutschen Volkshochschul-Verbandes, des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, des Deutschen Gewerkschaftsbundes und der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände.


 

Pressekontakt

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Pressereferat - LA 3
Wilhelmstraße 49
10117 Berlin


Telefon: +49 30 18 527-2190
Telefax: +49 30 18 527-2191
E-Mail:  presse@bmas.bund.de


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