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11. August 2009

Gut versorgt mit Kind und Kegel

Die wichtigsten Altersvorsorgefakten für Familien

Worauf sollten Familien bei der Altersvorsorge besonders achten? Welche Möglichkeiten sollten sie nutzen und welche Veränderungen bringen Kinder, Heirat oder Scheidung mit sich? "Altersvorsorge macht Schule" hat die wichtigsten Vorsorgefakten für Familien zusammengestellt.


1. Existenzbedrohende Risiken (neu) absichern

Wenn zwei sich zusammentun oder der Nachwuchs da ist, ändert sich vieles - auch für die Vorsorge. Risiken, die die Existenz bedrohen können, sollten allerspätestens jetzt unbedingt abgesichert werden.


Absolutes Muss: Haftpflichtversicherung

Für die wichtigste Versicherung - die Haftpflichtversicherung - gibt es Partner- und Familienverträge. Die sind in der Regel günstiger, als ein Vertrag je Partner und können auch von Unverheirateten abgeschlossen werden.


Mit Familie noch wichtiger: Berufsunfähigkeitsversicherung

Mit eigener Familie wird eine Berufsunfähigkeitsabsicherung noch wichtiger als zuvor. Denn sie schützt letztlich auch Partner und Kinder, wenn diejenigen, die für den Unterhalt sorgen, durch Krankheit oder Unfall nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können.


Abgesichert fürs Äußerste: Hinterbliebenenschutz

Wer nicht mehr nur für sich selbst verantwortlich ist, sollte sich auch über den so genannten Hinterbliebenenschutz Gedanken machen. Besonders wenn Kinder versorgt werden müssen, empfiehlt sich eine Risiko-Lebensversicherung. Sie zahlt nur, wenn der Versicherte stirbt, ist dafür aber deutlich günstiger als beispielsweise eine Kapital-Lebensversicherung mit dem gleichen Todesfallschutz.


2. Kinder versorgen und vorsorgen

Erziehungszeiten bringen Rentenpunkte…

Wer Elternzeit nimmt oder für die Betreuung der eigenen Kinder für einen längeren Zeitraum aus dem Erwerbsleben aussteigt, braucht keine Benachteiligung bei der gesetzlichen Altersvorsorge zu befürchten. Im Gegenteil: Auch diejenigen, die zuvor nicht gesetzlich pflichtversichert sind, bekommen in Erziehungszeiten Rentenpunkte gutgeschrieben. Je Kind werden bis zu drei Jahre Erziehungszeit.so bewertet, als ob durchschnittlich verdient worden wäre.   


… und machen Riestern möglich

Durch die Pflichtversicherung  in der gesetzlichen Rentenversicherung lässt sich auch in dieser Zeit mit staatlicher Förderung zusätzlich vorsorgen. Jeder Pflichtversicherte ist unmittelbar zulagenberechtigt und kann somit von der Riester-Förderung profitieren. Das heißt: Selbst wer ansonsten nicht in der Rentenversicherung pflichtversichert ist, etwa als Selbstständiger, kann in dieser Zeit riestern und von der staatlichen Förderung profitieren.


Zusätzliche Vorsorge umso wichtiger

Viele Elternteile schrauben auch nach der anerkannten Erziehungszeit ihre Erwerbstätigkeit zugunsten der Familie zurück. Wer Teilzeit arbeitet, bekommt aber nicht nur heute weniger Gehalt, sondern später auch weniger gesetzliche Rente. Eine zusätzliche Altersabsicherung wird also umso wichtiger.


3. Riester: für Familien besonders attraktiv

Für die private Altersvorsorge gibt es viele Möglichkeiten. Ob Renten- oder Lebensversicherung, ob Geldanlagen wie Sparplan, Investmentfonds oder Aktien - für jeden Bedarf und jeden Risikotypen ist das passende Angebot dabei. Staatliche Unterstützung gibt es auch. So kann jeder mit der Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, steuerlich begünstigt sparen. Sie eignet sich besonders für Gutverdiener und Selbstständige. Gerade für Familien ist allerdings die Riester-Rente besonders attraktiv.


Staatliche Zulagen mitnehmen

Paare mit Kindern, aber genauso Alleinerziehende, profitieren besonders von der Riester-Förderung. Denn zusätzlich zur jährlichen Grundzulage von 154 Euro für jeden Sparer gibt es pro Kind noch einmal 185 Euro jährlich; für Kinder, die ab 2008 geboren sind, sind es sogar 300 Euro. Voraussetzung für die volle Förderung  ist, dass der volle Mindestbeitrag in den Riester-Vertrag fließt. Der liegt aktuell bei 4 Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens - und ist mit Kinderzulagen noch leichter zu stemmen.


Ein Beispiel


Ein Ehepaar - er ist berufstätig, sie aktuell Hausfrau - hat zwei Kinder im Alter von 5 und 7 Jahren und ein Einkommen von 30.000 Euro brutto. In den Riester-Vertrag muss der Mann 1.200 Euro jährlich einzahlen. Davon sind aber nur 522 Euro selbst aufzubringen. Die Restsumme kommt vom Staat in Form von zwei Grundzulagen, insgesamt 308 Euro, und zwei Kinderzulagen von zusammen 370 Euro; das macht 56,5 Prozent staatliche Förderung.
Bei zusammen lebenden, verheirateten Eltern bekommt grundsätzlich die Mutter die Kinderzulagen. Dies lässt sich aber auf beiderseitigen Wunsch auch ändern.


Auch im Minijob riestern

Vorsorgen selbst mit Kleinstverdienst - das ist nicht nur sinnvoll, sondern auch mit kleinem Einsatz machbar: Wer als Minijobber (bis 400 Euro) freiwillig seinen Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung aufstockt, bessert seine Rentenansprüche auf und kann zugleich die staatliche Riester-Förderung bekommen. Dazu muss er auf derzeit 4,9 Prozent seines Verdienstes verzichten - bei 400 Euro im Monat macht das 19,60 Euro. Für die volle Riester-Förderung muss der Minijobber nur fünf Euro im Monat in seinen Vertrag investieren und bekommt die volle Grundzulage von derzeit 154 Euro im Jahr sowie eventuell noch Kinderzulagen.


Huckepack ins Rentnerglück

Bei Verheirateten können auch diejenigen von der Riester-Förderung profitieren, die alleine nicht dazu berechtigt sind. Die einzige Voraussetzung: Der Ehepartner ist unmittelbar förderberechtigt und bespart einen Riester-Vertrag. Nimmt er den Partner Huckepack, kann dieser mit einem eigenen Vertrag selbst riestern. Auch ohne eigene Beiträge kann er so die Grund- und mögliche Kinderzulagen bekommen.


4. Versorgt auseinandergehen

In glücklichen Zeiten denkt niemand gerne darüber nach, dass man als Paar auch wieder auseinandergehen kann - sei es durch Scheidung oder durch Tod des Partners. Damit in diesem Fall niemand gänzlich unversorgt zurückbleibt, gibt es den Versorgungsausgleich bei Scheidung und die gesetzliche Witwen- bzw. Witwerrente. Grundsätzlich gilt jedoch: Jeder Ehepartner sollte auch schon in guten Zeiten für sich selbst vorsorgen.


Gerechterer Versorgungsausgleich

Die komplette Altersvorsorge, die die Partner während einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft sparen, steht bei Scheidung beiden in gleichen Teilen zu. Beim Versorgungsausgleich wird deshalb jeder dieser Ansprüche - ob nun aus gesetzlicher Rentenversicherung oder betrieblicher oder privater Altersvorsorge - je zur Hälfte geteilt. Ab dem 1. September 2009 werden die Ansprüche zudem gleich im jeweiligen Versorgungssystem geteilt. So erhält der ausgleichsberechtigte Ehegatte ein "eigenes Konto" beim Versorgungsträger des ausgleichspflichtigen Ehegatten.


Riester-Erspartes vererben

Wer riestert und das Ersparte im Todesfall an seine Hinterbliebenen vererben möchte, sollte ein paar Dinge beachten: Die Riester-Rente ist grundsätzlich vererbbar. Allerdings kann nur der hinterbliebene Ehegatte auch die staatliche Förderung, das heißt die Zulagen und Steuererleichterungen, behalten. Dazu muss dieser das ererbte Kapital auf einen eigenen Riester-Vertrag einzahlen; tut er das nicht, gilt dies als "schädliche Verwendung" und die gesamte Förderung wird zurückgefordert. Familien sollten bei einer Riester-Rentenversicherung eine Rentengarantiezeit vereinbaren. Stirbt der Versicherte vorher, erhält der Erbberechtigte die Rente bis zum Ende der Garantiezeit weiter. Möglich ist auch, eine Hinterbliebenenrente für den Ehepartner und die Kinder vertraglich zu fixieren. Ohne solch eine Vereinbarung erhalten Erben keine Leistungen, wenn der Versicherungsnehmer nach Rentenbeginn stirbt. Riester-Kapital aus Bank- oder Fondssparplänen kann bis zum 85. Geburtstag problemlos vererbt werden. Danach besteht kein Erbanspruch mehr.


Altersvorsorge macht Schule

Die unabhängige Initiative "Altersvorsorge macht Schule" bietet an über 500 Volkshochschulen bundesweit Kurse zur finanziellen Sicherheit im Alter an. Fachleute der Deutschen Rentenversicherung informieren verständlich und verlässlich, worauf es bei der Altersvorsorge wirklich ankommt. "Altersvorsorge macht Schule" ist ein Angebot für alle, die ihre eigene Absicherung verbessern wollen - unabhängig von Vorkenntnissen und finanziellen Möglichkeiten.


Alle Infos unter www.altersvorsorge-macht-schule.de oder unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 - 1000 4800.


"Altersvorsorge macht Schule" ist eine Initiative der Bundesregierung, der Deutschen Rentenversicherung, des Deutschen Volkshochschul-Verbandes, des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, des Deutschen Gewerkschaftsbundes und der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände.


 

Pressekontakt

Infobüro
„Altersvorsorge macht Schule“

Frau Carolin Ebbinghaus
Tel. 030/ 185271109
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