Wer im Job finanziell auf eigenen Füßen steht, muss vieles im Blick behalten. Eine ausreichende Altersvorsorge kommt da oft zu kurz, besonders bei jenen, die sich ihre Existenz erst aufbauen. Da viele Selbstständige und Freiberufler nicht gesetzlich rentenversichert sind, ist Eigeninitiative bei der Alterssicherung aber besonders wichtig. Darauf weist die Initiative "Altersvorsorge macht Schule" hin.
Pflichtversichert oder nicht?
Nur 800 000 der 4,5 Millionen Selbstständigen und Freiberufler in Deutschland zahlen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung. Die meisten von ihnen sind per Gesetz pflichtversichert, etwa selbstständige Handwerker, Hebammen und freiberufliche Lehrer, aber auch rund 350 000 Künstler und Publizisten als Mitglieder der Künstlersozialkasse. Für einige Berufsgruppen erlischt die Versicherungspflicht, sobald sie einen sozialversicherungspflichtigen Angestellten beschäftigen.
Jene Selbstständige, die nicht versicherungspflichtig sind, können in den ersten fünf Jahren ihrer Tätigkeit eine (nicht kündbare) Versicherungspflicht in der Rentenversicherung beantragen, etwa um in den Genuss der Riester-Förderung zu kommen. Oder sie können sich freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern.
Nicht gesetzlich rentenversichert sind auch rund 700 000 Vertreter der sogenannten freien Berufe wie Ärzte und Architekten. Neben der Mitgliedschaft in über 90 berufsständischen Versorgungseinrichtungen ist auch für sie ein zweites Standbein der Altersvorsorge sinnvoll.
Früh und mit klarer Strategie
Selbstständige, die nicht pflichtversichert sind, verfügen über einen größeren Freiraum für ihre persönliche Vorsorgeplanung. Im Gegenzug müssen sie von Beginn an viel Eigeninitiative beweisen. Frühzeitig und strategisch planen sind dabei auch für sie die zwei Grundregeln zur optimalen Altersvorsorge. Ohne Pflichtversicherung können sie ihr Budget über verschiedene Anlageformen und Produkte verteilen, um so Sicherheit und hohe Renditeaussichten in ihrem persönlichen Portfolio zu kombinieren. Ältere Selbstständige sollten dabei umso mehr auf Sicherheit setzen, je näher sie dem Ruhestand sind. Junge können dagegen risikoreicher anlegen. Denn die Erfahrung zeigt: Rückschläge auf den Finanzmärkten haben sich bislang über die Jahrzehnte wieder ausgeglichen, Aktienfonds erzielen über längere Laufzeiten höhere Renditen als Sparpläne. Über die Altersvorsorge dürfen aber andere wichtige Bausteine der Absicherung wie Kranken-, Haftpflicht- und Berufsunfähigkeitsversicherung, nicht vernachlässigt werden.
Rürup statt Riester
Auch Selbstständigen hilft der Staat bei der Altersvorsorge. Die Zulagen und Steuervorteile der Riester-Rente können grundsätzlich allerdings nur gesetzlich Rentenversicherte in Anspruch nehmen. Ein Umweg zur Riester-Rente existiert für Ehepartner von Förderberechtigten. Hat ein pflichtversicherter Angestellter einen Riester-Vertrag, eröffnet dies den Weg auch für die selbstständigen Ehepartner - mit eigenem Vertrag und eigenen Zulagen.
Alle anderen haben mit der Rürup-Rente eine ebenfalls geförderte Möglichkeit: Hier gibt es zwar keine Zulagen, dafür können 2008 bereits 66 Prozent der Einzahlungen bis maximal 20.000 Euro bei Ledigen (Verheiratete: bis 40.000 Euro) als Sonderausgaben für die Altersvorsorge steuerlich geltend gemacht werden. Dieser Prozentsatz steigt bis zum Jahr 2025 auf 100 Prozent. Im Gegenzug werden jedoch die Auszahlungen im Alter besteuert - ab dem Jahr 2040 zu 100 Prozent.
Anders als beim Riestern gibt bei der Rürup-Rente keine gesetzlich vorgeschriebene Kapitalgarantie für die eingezahlten Beiträge. Die Anwartschaften der Rürup-Rente sind nicht beleihbar, nicht vererbbar, nicht übertragbar, nicht veräußerbar und ab dem 60. Lebensjahr nur als monatliche, lebenslange Rente auszahlbar. Sehr flexibel ist die Rürup-Rente aber in der Einzahlungsphase: Einen Mindestbeitrag gibt es nicht. Die Beiträge können damit auf die jeweilige Einkommenssituation abgestimmt werden. Dabei sind auch Sonderzahlungen zum Ende des Jahres möglich. Ein gutes Argument gerade für Selbstständige, deren Einnahmen häufig schwanken.
Kontrolliert streuen
Neben geförderten Produkten wie Rürup- und Riester-Rente eignen sich für die private Vorsorge auch nicht-geförderte Wege, wie die klassische private Rentenversicherung, Bankprodukte oder Aktienfonds. Letztere bringen erfahrungsgemäß über einen langen Zeitraum hinweg die höchste Rendite, eine Garantie gibt es dafür jedoch nicht. Deshalb ist es ratsam, nicht alles auf eine Karte zu setzen, sondern das Budget zu verteilen. Bundeswertpapiere etwa erzielen eine garantierte, wenn auch niedrige Verzinsung - eine ideale Ergänzung zu risikoreicheren Anlagen. Die einst so beliebte Kapitallebensversicherung hat dagegen an Attraktivität verloren, weil bei nach 2005 abgeschlossenen Verträgen die Hälfte der Erträge steuerpflichtig ist. Wichtig ist natürlich: Wer seine Vorsorgeinvestitionen streut, sollte stets den Stand der Dinge prüfen und den Überblick behalten.
Sicher vor Pfändung und "Hartz IV"
Der Betrieb ist insolvent, die Gläubiger wollen Geld sehen. Damit neben der beruflichen Existenz nicht auch noch die Rente verloren ist, unterliegen die Altersvorsorgeverträge von Selbstständigen seit 2006 einem besonderen Schutz. Lebensversicherungen und andere private Rentenversicherungen dürfen bis zu einer bestimmten Summe im Fall einer Insolvenz nicht gepfändet werden. Vorausgesetzt, das so angesparte Geld wird nicht vor dem 60. Lebensjahr in Anspruch genommen. Die Höhe des Betrags hängt vom Alter ab. Außerdem sind Rürup- wie Riester-Rente bei Bedürftigkeit vor dem Zugriff durch die Agentur für Arbeit geschützt. Diese Verträge müssen also - anders als andere - nicht aufgelöst und verwendet werden, bevor "Hartz IV" fließt.
Infobüro
„Altersvorsorge macht Schule“
Frau Carolin Ebbinghaus
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