Das Wichtigste zum Sparen für später mit dem Chef
Der Arbeiter im Chemiewerk bekommt sie ebenso wie die Krankenschwester oder die Texterin in der Werbeagentur - mit einer Betriebsrente ergänzen fast 70 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre gesetzliche Rente. Doch viele Menschen wissen immer noch nicht, dass sie sogar einen gesetzlichen Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge haben und welche Arten der Betriebsrente möglich sind.
Seit 2002 haben Arbeitnehmer das Recht auf eine betriebliche Altersvorsorge, die sie aus Teilen ihres Gehalts selbst ansparen. Bei der sogenannten Entgeltumwandlung fließen die Beiträge direkt aus dem Bruttogehalt steuer- und sozialabgabenfrei in die Betriebsrente. Bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (64.800 Euro) lassen sich so fürs Alter zurücklegen.
Finanzielle Vorteile der Entgeltumwandlung
Die steuerliche Entlastung bei der Entgeltumwandlung bringt im Vergleich zur privaten Altersvorsorge aus dem Nettogehalt finanzielle Vorteile. Denn der Staat verzichtet bei diesen Vorsorge-Beiträgen auf Steuern und Sozialabgaben. So können Teile vom Lohn oder Gehalt ohne Abzüge aufs Vorsorge-Konto fließen. Das mindert das Bruttoeinkommen und damit die noch zu zahlenden Steuern und Abgaben. Im Netto macht sich die betriebliche Altersvorsorge nur wenig bemerkbar.
Rechenbeispiel: Das Nettogehalt von Ute B. beträgt 1.650 Euro. Wenn sie nun 100 Euro monatlich in eine betriebliche Altersvorsorge investiert, bekommt sie stattdessen 1.600 Euro netto ausbezahlt - 50 Euro weniger als zuvor. Für diesen Einsatz liegen aber ganze 100 Euro auf dem Vorsorge-Konto.
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Unternehmen müssen sich finanziell nicht an der Entgeltumwandlung beteiligen, zahlen aber ihren Beschäftigten zuweilen einen Zuschuss. Da die Firma dafür haftet, dass das Kapital erhalten bleibt, darf sie entscheiden, bei welchem Anbieter welcher Vertrag geschlossen wird. Das Unternehmen übernimmt die Abwicklung und ist im Auftrag seiner Arbeitnehmer Vertragspartner des Finanzdienstleisters.
Die Betriebsrente lässt sich auch mit der Riester-Förderung kombinieren, bei der Arbeitnehmer von staatlichen Zulagen profitieren können. Diese Form eignet sich besonders für Mitarbeiter mit Kindern, denn beim Riestern gibt es pro Kind zusätzlich 185 Euro Zulage vom Staat, für Kinder, die nach 2007 geboren werden, sogar 300 Euro. Arbeitnehmer verzichten beim betrieblichen Riestern auf einen Teil ihres Nettoeinkommens, den der Arbeitgeber dann auf ein Betriebsrentenkonto einzahlt. Seit 2008 sind Beiträge in Höhe von jährlich bis zu 2.100 Euro faktisch steuerfrei. Der betriebliche Riester-Vertrag lässt sich auch in Auszeiten weiter besparen. Wenn bei langer Krankheit oder in der Elternzeit kein Gehalt gezahlt wird, können die Sparbeträge selbst weiter gezahlt werden.
Vor allem Beschäftigte in kleinen Betrieben haben meist noch keine betriebliche Altersvorsorge. Hier gibt es keine Tradition der Betriebsrente wie etwa in Großunternehmen der Metall- und Chemiebranche. Dabei profitieren auch kleine und mittlere Unternehmen von Betriebsrenten. Mit der Entgeltumwandlung können sie ihre Lohnnebenkosten senken, denn damit sparen sie einen Teil der Sozialabgaben. Je nach Anzahl der Arbeitnehmer sowie Höhe der Löhne und Beiträge summiert sich das schnell. Langfristig ist die betriebliche Altersvorsorge für die Mitarbeitermotivation eine gute Investition. Ein gutes Angebot vom Arbeitgeber macht sich in der Leistungsbereitschaft der Belegschaft bemerkbar und ist auch im Wettbewerb um Fachkräfte ein wichtiges Argument, gutes Personal zu gewinnen.
Arbeitgeber können für die Altersversorgung ihrer Mitarbeiter zwischen fünf verschiedenen Wegen wählen:
Pensionskassen sind Versicherungsunternehmen, die nur Betriebsrenten anbieten. Nach einem Firmenwechsel kann der neue Arbeitgeber die Betriebsrente meist fortführen.
Pensionsfonds können das eingezahlte Kapital in Aktien anlegen. Arbeitgebern winken dadurch höhere Gewinne, aber auch die Verlustrisiken steigen.
Bei einer Direktversicherung schließt der Arbeitgeber eine Kapitallebens- oder Rentenversicherung zu Gunsten des Arbeitnehmers ab. Die Beiträge werden direkt aus dem Bruttogehalt des Arbeitnehmers bezahlt.
Bei der Direktzusage sichert der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer vertraglich die Zahlung einer Rente zu. Die zukünftige Rente wird durch so genannte Pensionsrückstellungen aus dem Gehalt des Arbeitnehmers finanziert.
Die Unterstützungskasse ist die klassische Form der betrieblichen Altersvorsorge, bei der in der Regel der Arbeitgeber die Beiträge zahlt.
Das Kapital, das mit der Betriebsrente angespart wird, ist im Fall einer Firmenpleite sicher. Wenn Arbeitgeber die Altersvorsorge per Pensionsfonds, Direktzusage oder Unterstützungskasse anbieten, müssen sie Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein zahlen. Dieser übernimmt im Konkursfall die Verpflichtungen, die das Unternehmen nicht mehr erfüllen kann. Bei Direktversicherungen und Pensionskassen übernehmen die externen Versorgungsträger die Beitragszusage für die versicherten Arbeitnehmer.
Einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung haben nur Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Minijobber, also geringfügig versicherungsfrei Beschäftigte mit einem Monatseinkommen von maximal 400 Euro, müssten auf ihre Versicherungsfreiheit verzichten, um von der Bruttogehaltsumwandlung zu profitieren. Dann käme auch grundsätzlich betriebliches Riestern in Frage. Bei einer monatlichen Beitragszahlung von nur fünf Euro können Minijobber dann die volle staatliche Förderung bekommen.
Verträge zur betrieblichen Altersvorsorge können vor Rentenbeginn nicht gekündigt werden. Wer arbeitslos wird, hat zwei Alternativen: entweder den Vertrag ruhen lassen oder die Beiträge (eventuell reduziert) weiter zahlen. Beim ruhenden Vertrag müssen keine Beiträge gezahlt werden, und die Ansprüche auf die bis dahin erreichte Rente bleiben bestehen. Wer den Vertrag selbst fortführen möchte, sollte folgende Dinge beachten: Das während der Arbeitslosigkeit eingezahlte Kapital gilt als reines Privatvermögen und wird im Fall von Hartz IV angerechnet. Dieses Dilemma können Sparer aber umgehen, wenn sie die frühere Betriebsrente in einen privaten Riester-Vertrag umwandeln. Denn die Riester-Rente ist Hartz IV-sicher. Voraussetzung dafür ist, dass der jeweilige Versicherer diese Förderung für den Tarif anbietet.
Wer binnen eines Jahres eine neue Arbeit findet, kann für Verträge, die ab 2005 bei Pensionskassen, -fonds und Direktversicherungen abgeschlossen wurden, die Übertragung des Kapitals vom alten auf den neuen Arbeitgeber verlangen.
Mit einer betrieblichen Altersvorsorge bindet sich der Beschäftigte nicht auf ewig an das Unternehmen. Bei einem Wechsel des Arbeitsplatzes kann er das angesparte Kapital mitnehmen. Für Verträge, die ab 2005 geschlossen wurden, haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch darauf, dass ihre Rentenanwartschaft vom ehemaligen auf den neuen Arbeitgeber übertragen wird. Das muss innerhalb eines Jahres nach Kündigung des alten Jobs erfolgen. Der neue Chef muss die Betriebsrente über einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder Direktversicherung weiterführen. Der Übertragungswert darf 64.800 Euro nicht übersteigen.
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„Altersvorsorge macht Schule“
Frau Carolin Ebbinghaus
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