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Zum Jahresbeginn 2010 ist die sogenannte Mindest- entnahmegrenze beim Wohn-Riester weggefallen. Angespartes Riester-Kapital darf nun für die Finanzierung des selbstgenutzten Eigenheims bereits dann angetastet werden, wenn die Sparsumme noch unter 10.000 Euro liegt. Diese Grenze galt bis Ende 2009 für alle Riester-Verträge, die vor 2008 abgeschlossen wurden. Mehr zum Wohn-Riester finden Sie
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