Die unmittelbare Riester-Förderung gilt jetzt auch für Erwerbsminderungsrentner
Wer eine Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit bezieht, kann jetzt - und zwar unabhängig von seinem Ehepartner - staatlich gefördert riestern.
Erwerbsminderungsrentner waren bisher ausschließlich mittelbar förderberechtigt: Sie konnten die staatlichen Zulagen nur dann bekommen, wenn Ihr Ehepartner einen Riester-Vertrag hatte. Mit der neuen Regelung vom Sommer 2008 können diese Personen jetzt ihren eigenen Riester-Vertrag besparen. Voraussetzung ist, dass sie unmittelbar vor dem Bezug der Erwerbsminderungsrente in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig waren. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach der Höhe der Erwerbsminderungsrente, und zwar vor Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Die neue Regelung bedeutet aber auch: Wer bisher bereits über einen "Huckepackvertrag" vorsorgt, also seine Riester-Zulagen über den Ehepartner bekommt, muss nun einen eigenen Betrag zahlen, um die volle Förderung zu erhalten. Dadurch kann sich auch der zu leistende Eigenbeitrag des Ehegatten ändern. Die Initiative rät in diesen Fällen: Erkundigen Sie sich bei Ihrem Anbieter, was sich im Einzelnen für Sie ändert.
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