Der Staat fördert die zusätzliche Altersvorsorge. Aus gutem Grund: Die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung alleine reichen in den meisten Fällen nicht mehr aus, um den Lebensstandard im Alter zu halten.
Um diese Versorgungslücke zu schließen, wurde 2002 die Riester-Rente eingeführt, benannt nach dem damaligen Arbeits- und Sozialminister Walter Riester. Die staatlich geförderte Zusatzrente boomt, denn kaum ein anderer Vorsorgeweg ist so profitabel. Auf zwei Wegen können Sie von der Förderung profitieren:
Die staatlich geförderte private Altersvorsorge soll in der Ansparphase zweckmäßig, transparent und verbraucherfreundlich sein. Und sie soll im Alter ein dauerhaftes und verlässliches Zusatzeinkommen bieten. Deshalb müssen alle Anlageprodukte strenge, vom Staat festgelegte und überwachte Mindestanforderungen erfüllen.
Der Staat legt zwar bestimmte Rahmenbedingungen fest, Sie aber haben die Wahl zwischen den unterschiedlichsten Produkten. Egal, ob Sie eine private Rentenversicherung, einen Bank- oder Fondssparplan wählen – Hauptsache, das Produkt ist zertifiziert, entspricht also den Riester-Kritierien. Angebote gibt es von Banken, Lebensversicherern, Pensionskassen oder Finanzdienstleistern. Ob Sie die Riester-Förderung im Rahmen einer privaten oder einer betrieblichen Altersvorsorge in Anspruch nehmen, ist Ihnen freigestellt.
Die möglichen Zulagen steigen seit der Einführung der Riester-Rente in Zweijahresschritten. Damit können Sie jährlich rechnen:
Grundzulage | Zulage je Kind | |
seit 2008 | 154 € | 185 € / 300 €* |
*Für alle nach dem 1. Januar 2008 geborenen Kinder steigt die Kinderzulage auf 300 € jährlich.
Aber Achtung, die volle Förderung bekommen Sie nur, wenn Sie ausreichend vorsorgen. In den Jahren 2006 und 2007 mussten Sie mindestens drei Prozent Ihrer beitragspflichtigen Einnahmen in das Riester-Produkt investieren; seit 2008 sind es vier Prozent . Die Zulagen sind darin bereits enthalten, das heißt, Sie müssen die erforderlichen Sparleistungen nicht alleine aufbringen. Wie viel Sie aus eigener Tasche zahlen müssen, hängt insbesondere von der Anzahl Ihrer Kinder ab. Ein verheirateter Arbeitnehmer mit zwei Kindern (Durchschnittsverdiener, rund 30.000 Euro pro Jahr) muss im Jahr 2009 von den 1.200 Euro nur 522 Euro tragen, ein kinderloser Single hingegen 1.046 Euro. Insbesondere für Familien ist die Riester-Rente also sehr attraktiv.
Damit die Zulagen ausgezahlt werden, ist jährlich ein Zulagenantrag fällig. Seit 2005 können Riester-Sparer aber auch einmalig einen sogenannten Dauerzulagenantrag stellen und ihren Produktanbieter damit beauftragen, dass er sich in den folgenden Jahren automatisch um die fristgerechte Beantragung der Zulagen kümmert.
Nicht nur mit der Riester-Rente können Sie die entstehende Rentenlücke füllen, der Gesetzgeber bietet einen weiteren interessanten Weg: die Basis-/Rürup-Rente, benannt nach dem Ökonom und Rentenexperten Bert Rürup. Für sie gibt es zwar keine Zulagen, doch die Beiträge können als Sonderausgaben berücksichtigt werden – wenn bestimmte Kriterien (vergleichbar der gesetzlichen Rentenversicherung) erfüllt sind. 2009 können Sie bereits 68 Prozent der Beiträge zur Basis-/Rürup-Rente absetzen, 2025 dann 100 Prozent, bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 Euro. Die Basis-/Rürup-Rente ist besonders für Selbständige interessant, die keinen Anspruch auf eine Riester-Förderung haben. Und auch hier gilt: Viele Wege führen zum Ziel – eine gute Beratung legt den besten Grundstein für Ihren Vorsorgeplan. Alles über Riester, Rürup & Co. erfahren Sie in den „Altersvorsorge macht Schule“-Kursen.
Teil 6: Wie wähle ich das für mich geeignete Altersvorsorgeprodukt?
Tel. 0800 - 1000 4800
Das kostenlose Servicetelefon der Rentenversicherungsträger
Die Riester-Rente ist grundsätzlich vererbbar. Allerdings sollte der Sparer beim Vertragsabschluss auf die genauen Bedingungen achten. Was dabei wichtig ist, erklärt "Altersvorsorge macht Schule" in aller Kürze
hier...