Bis 2002 war die betriebliche Altersversorgung in der Regel eine freiwillige Leistung der Unternehmen, die sie aus eigenen Mitteln bestritten. Die Rentenreform 2001 hat diese Situation grundlegend geändert. Seitdem haben Sie als Arbeitnehmer das Recht, einen Teil ihres Gehalts oder auch Sonderzahlungen zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung umzuwandeln (so genannte Entgeltumwandlung).
Für Sie als Arbeitnehmer bietet die betriebliche Vorsorge eine Reihe von Vorteilen:
Im Wesentlichen gibt es zwei Wege, staatlich gefördert über den Betrieb vorzusorgen:
Wie in einem Unternehmen betrieblich vorgesorgt wird, entscheidet letztlich der Arbeitgeber. Der Gesetzgeber eröffnet ihm dafür fünf Durchführungswege, die unterschiedlich gefördert werden. Nur die ersten drei erlauben eine Riester-Förderung. Informieren Sie sich daher und sprechen Sie ggf. mit Ihrem Arbeitgeber. Diese Durchführungswege gibt es:
Egal für welchen der fünf Wege Sie sich letztlich entscheiden – Ihre Rente ist geschützt. Der Arbeitgeber haftet für seine Zusagen. Wenn alle Beteiligten sich einig sind, können Sie Ihre Ansprüche auch problemlos zu einem neuen Arbeitgeber mitnehmen. In bestimmten Fällen haben Sie darauf sogar einen gesetzlichen Anspruch.
Privat oder betrieblich zusätzlich vorsorgen? Diese Frage hängt vom Einzelfall ab. Die private Altersvorsorge lässt Ihnen mehr Spielräume – Sie entscheiden, welches Produkt Sie wählen, nicht Ihr Arbeitgeber. Über den Betrieb vorzusorgen, erspart Ihnen Formalitäten und eröffnet oft bessere Konditionen als bei privaten Abschlüssen. Im Idealfall nutzen Sie beide Möglichkeiten. Informieren Sie sich ausführlich im Kursprogramm „Altersvorsorge macht Schule“.
Teil 5: Was kann und soll ich zusätzlich für die Altersvorsorge tun?
Tel. 0800 - 1000 4800
Das kostenlose Servicetelefon der Rentenversicherungsträger
Junge Berufstätige unter 25 haben einen weiteren Anreiz zum Riestern: den Berufeinsteigerbonus von einmalig 200 Euro. Voraussetzung ist, dass sie sozialversicherungspflichtig oder als Beamte beschäftigt sind.
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