Bis 2002 war die betriebliche Altersversorgung in der Regel eine freiwillige Leistung der Unternehmen, die sie aus eigenen Mitteln bestritten. Die Rentenreform 2001 hat diese Situation grundlegend geändert. Seitdem haben Sie als Arbeitnehmer das Recht, einen Teil ihres Gehalts oder auch Sonderzahlungen zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung umzuwandeln (so genannte Entgeltumwandlung).
Für Sie als Arbeitnehmer bietet die betriebliche Vorsorge eine Reihe von Vorteilen:
- Sie müssen sich nicht um Formalitäten kümmern – das erledigt der Arbeitgeber.
- Sie profitieren häufig von einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis und niedrigen Verwaltungskosten.
- Sie können auf eine freiwillige Unterstützung des Arbeitgebers bauen – in vielen Tarifverträgen sind solche Zuzahlungen vereinbart.
- Sie profitieren von der staatlichen Förderung.
Förderung mitnehmen – so oder so
Im Wesentlichen gibt es zwei Wege, staatlich gefördert über den Betrieb vorzusorgen:
- Sie verwenden einen Teil ihres Bruttogehalts direkt für eine betriebliche Vorsorge (Bruttoentgeltumwandlung). Ihr Vorteil: Die Beiträge bleiben bis zu einer Grenze von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (das sind im Jahre 2008: 2.544 Euro) steuer- und sozialabgabenfrei und sind darüber hinaus zusätzlich noch in Höhe von weiteren 1.800 Euro steuerfrei. Dieser Weg rechnet sich insbesondere für Singles und Doppelverdiener mit höherem Einkommen.
- Sie bezahlen die Beiträge aus Ihrem Nettogehalt (Nettoentgeltumwandlung) und „riestern“ über den Betrieb. Ihr Vorteil: Sie erhalten einen Zuschuss vom Staat für sich und Ihre Kinder; zudem können Sie über den Sonderausgabenabzug Steuern sparen. Günstig ist dies vor allem für Alleinerziehende sowie Familien mit niedrigerem Einkommen.
Wie in einem Unternehmen betrieblich vorgesorgt wird, entscheidet letztlich der Arbeitgeber. Der Gesetzgeber eröffnet ihm dafür fünf Durchführungswege, die unterschiedlich gefördert werden. Nur die ersten drei erlauben eine Riester-Förderung. Informieren Sie sich daher und sprechen Sie ggf. mit Ihrem Arbeitgeber. Diese Durchführungswege gibt es:
- Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber zu Ihren Gunsten eine Lebensversicherung ab; die Beiträge gehen von Ihrem Brutto- oder Nettogehalt ab.
- Die Pensionskasse funktioniert wie eine Versicherung, die von einem oder mehreren Unternehmen getragen wird. Brutto- oder Nettoentgeltumwandlung ist möglich.
- Pensionsfonds funktionieren ähnlich wie Pensionskassen, erlauben jedoch eine spekulativere Anlageformen. Das erhöht Ihre Chancen – aber auch Ihr Risiko.
- Unterstützungskassen sind der Klassiker der betrieblichen Altersversorgung. Die Beiträge zahlt in der Regel direkt der Arbeitgeber. Keine Riester-Förderung.
- Bei der Direktzusage zahlt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer quasi einen Teil des Gehalts erst im Alter aus. Auch hier ist eine Riester-Förderung nicht möglich.
Egal für welchen der fünf Wege Sie sich letztlich entscheiden – Ihre Rente ist geschützt. Der Arbeitgeber haftet für seine Zusagen. Wenn alle Beteiligten sich einig sind, können Sie Ihre Ansprüche auch problemlos zu einem neuen Arbeitgeber mitnehmen. In bestimmten Fällen haben Sie darauf sogar einen gesetzlichen Anspruch.
Privat oder betrieblich zusätzlich vorsorgen? Diese Frage hängt vom Einzelfall ab. Die private Altersvorsorge lässt Ihnen mehr Spielräume – Sie entscheiden, welches Produkt Sie wählen, nicht Ihr Arbeitgeber. Über den Betrieb vorzusorgen, erspart Ihnen Formalitäten und eröffnet oft bessere Konditionen als bei privaten Abschlüssen. Im Idealfall nutzen Sie beide Möglichkeiten. Informieren Sie sich ausführlich im Kursprogramm „Altersvorsorge macht Schule“.