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23. Mai 2011: Förderberechtigt auch ohne Beschäftigung

Kann ich als unmittelbar Förderberechtigte die vollen Zulagen für meine Kinder...

Kann ich als unmittelbar Förderberechtigte die vollen Zulagen für meine Kinder und mich bekommen, auch wenn mein Mann nichts einzahlt? Ich würde den Sockelbetrag von 60 Euro einzahlen, da ich in 2010 keinerlei Verdienst hatte.
Maike K., Ahlen

Sofern Sie unmittelbar zulageberechtigt sind, bekommen Sie die Zulage auch dann, wenn Ihr Mann nicht selber in einen eigenen Vertrag einzahlt.
Eine unmittelbare Zulageberechtigung liegt jedoch zum Beispiel nur dann vor, wenn Sie Pflichtbeiträge in die inländische Rentenversicherung zahlen bzw. diese als gezahlt gelten. Letzteres ist gilt auch für die Zeit der Kindererziehung in den ersten drei Lebensjahren des Kindes.

Eine Aufstellung, wer zum zulageberechtigten Personenkreis gehört, finden Sie hier.
 
Sollte dies der Fall sein, so müssen Sie nur den Sockelbeitrag von 60 Euro pro Jahr auf einen eigenen Vertrag einzahlen, um die Zulagen zu erhalten.
Sofern Sie jedoch keine Kindererziehungszeiten angerechnet bekommen und auch keine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung ausüben, erhalten Sie die Zulage nur, wenn Ihr Mann einen eigenen Vertrag mit dem erforderlichen Mindesteigenbeitrag bespart.

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