Meine Frau ist angestellt und zahlt den Höchstbeitrag von 2100 Euro in Ihren Riestervertrag ein. Ich bin selbstständig und habe noch keinen Riestervertrag. Ein Berater riet mir davon ab, weil der Riestervertrag meiner Frau als Sonderausgabe berücksichtigt wird und bei unserem gemeinsamen Steuersatz von 40 % eine Maximalförderung von 840 Euro bringt. Ist es richtig, dass ein 2. Vertrag keinen Vorteil bringt, weil die Gesamtförderung immer 840 Euro maximal beträgt?
Hans R., Koblenz

Unser Referent Michael Rath:
Da nur Ihre Frau unmittelbar begünstigt ist, kommt der zusätzliche Sonderausgabenabzug bis zu 2.100 Euro grundsätzlich nur für die Altersvorsorgebeiträge Ihrer Frau sowie die zustehenden Zulagen in Betracht. Da Sie mittelbar zulageberechtigt sind, kommt der zusätzliche Sonderausgabenabzug bei Ihnen daher nicht in Frage. Sie sollten jedoch beachten, dass auch Verträge mit einer geringen Sparleistung später zu einer Rentenzahlung - wenn auch gering - führen.
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