Wie wirken sich Erziehungszeiten auf meine Rente aus?
Lisa M., per E-Mail

Unser Referent Olaf Fischer:
Für jedes ab 1992 geborene Kind werden maximal drei Jahre Kindererziehung auf dem Rentenkonto angerechnet; für jedes ältere Kind ein Jahr. Grundsätzlich wird die Kindererziehungszeit wie eine Beschäftigung als Pflichtbeitragszeit gutgeschrieben. Dabei wird pro Jahr ein beitragspflichtiges Einkommen in Höhe eines Durchschnittsverdieners (circa 30.000 Euro) zu Grunde gelegt. Dies entspricht ungefähr einem Entgeltpunkt.
Aber auch wer während der Erziehung des Kindes arbeitet, profitiert von den Kindererziehungszeiten. Neben den Beiträgen aus der Beschäftigung werden zusätzlich die Zeiten der Kindererziehung für die spätere Rente gutgeschrieben. Allerdings darf dabei in der Gesamtsumme nicht die Höchstgrenze, für die Rentenbeiträge gezahlt werden können, überschritten werden. Im Jahr 2010 beträgt diese Grenze in den alten Bundesländern monatlich 5.500 Euro und in den neuen Bundesländern 4.650 Euro.
6.10.2010: Kann ich als Mitglied der KSK eine einmalige Zahlung zur Erhöhung meiner Rente leisten oder ist der Abschluss einer neuen Lebens- bzw. Rentenversicherung für mich günstiger?
Ich beziehe Rente wegen voller Erwerbsminderung. Welche Möglichkeiten habe ich, zusätzlich vorzusorgen?
Meine Tante hat sich nach der Heirat ihre Renteneinzahlung auszahlen lassen und damit keine eigene Altersrente. Hat sie Anspruch auf eine Zahlung für die Kindererziehung? Ihre Kinder sind 1963 und 1966 geboren.
Ich beziehe Rente wegen voller Erwerbsminderung. Wo bekomme ich Informationen über die Höhe meiner Rente mit 67?
Gibt es eine Renten-Höchstgrenze?
Nach derzeitigem Stand meiner Renteninformation werde ich, wenn ich 2021 aufhöre zu arbeiten, circa 1.400 Euro Rente bekommen. Muss ich noch weiter vorsorgen?
Mein Rentenanspruch wird voraussichtlich sehr niedrig ausfallen. Wie kann ich Finanzproblemen im Alter vorbeugen?
Ich bin seit drei Jahren in Rente, meine Frau ist 56 und seit 18 Jahren nicht erwerbstätig. Lohnt sich für sie noch ein Riester-Vertrag?
Ich bin Jahrgang 1953, habe seit 1970 Rentenbeiträge gezahlt und mich im September 2008 selbstständig gemacht. Wie soll ich mich absichern?
Ich bin alleinstehend, bekomme seit 2002 Altersrente von derzeit 1.300 Euro brutto und habe keine weiteren Einkünfte. Muss ich Steuern zahlen?
Meine Tochter ist als Ärztin angestellt und Mitglied der berufsständischen Versorgungseinrichtung. Sie hat einen Riester-Vertrag abgeschlossen. Stimmt es, dass sie aber als Pflichtversicherte der Versorgungseinrichtung keinen Anspruch auf Zulagen hat? Muss sie die gewährten Zulagen wieder zurückzahlen?
Ich bin rentenversicherungspflichtig beschäftigt. Kann ich auch weiterriestern, wenn ich ein Studium aufnehme? Mein Ehepartner hat einen eigenen Riester-Vertrag.
Ich bin selbstständig und kann als Versicherter der Künstlersozialkasse riestern. Auf welcher Basis errechnet sich mein Mindesteigenbeitrag zur Riester-Rente?
Kann man auch als Selbstständiger dafür sorgen, später eine gesetzliche Rente zu erhalten?
Stimmt es, dass Minijobber ihre Rentenansprüche aufbessern können?
Tel. 0800 - 1000 4800
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